Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_908/2024 vom 20. Januar 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_908/2024 vom 20. Januar 2025:

Sachverhalt: A._ wurde in mehreren Fällen verurteilt, darunter wegen Calomnie (Übler Nachrede), versuchter Nötigung und weiterer Delikte. Das ursprüngliche Urteil des Genefer Polizeigerichts stellte fest, dass A._ B.B._, ihr Ex-Partner, und dessen Eltern, C.B._ und D.B._, fälschlicherweise beschuldigt hatte, ihrer Tochter E._ Schaden zuzufügen und die Gesetze zu missachten. A.__ erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe und Entschädigungszahlungen an die Geschädigten.

Die Kammer für Strafrecht der Genefer Justiz überprüfte im September 2024 das Urteil und hob einige Vorwürfe auf, bestätigte aber andere, was zur Bestätigung der Strafe führte. A._ beschuldigte B.B._ in verschiedenen sozialen Medien und per E-Mail über einen Zeitraum von fast einem Jahr von illegalen Handlungen, die sie wusste, dass sie unwahr waren.

Erwägungen: A.__ reichte beim Bundesgericht Beschwerde ein, in der sie eine Aufhebung der Verurteilung und die Wiederaufnahme der Beweisaufnahme beantragte. Sie kritisierte dabei insbesondere das Fehlen von Zeugenaussagen und das unterbleibende Einholen weiterer Beweise.

Das Bundesgericht entschied, dass der rekursive Anspruch sowohl in Bezug auf das Materialrecht als auch auf den Verfahrensausgang unbegründet war. Es stellte fest, dass alle relevanten Beweise bereits ausreichend erfasst wurden und dass das Recht auf Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV) gewahrt wurde, da A.__ jederzeit die Möglichkeit hatte, sich im Verfahren zu äußern.

Der Gerichtshof entschloss sich, die Beschwerden als nicht zulässig zu erklären, da die Belange von A.__ nicht ausreichend begründet waren und die angefochtenen Entscheidungen nicht als willkürlich eingestuft wurden.

Entscheid: - Der Beschluss des Bundesgerichts stellt fest, dass die Rekurse von A._ unzulässig sind. - A._ muss die Gerichtskosten in Höhe von 1'200 CHF tragen. - Das Gesuch um rechtliche Unterstützung wird abgelehnt.

Das Urteil wird an alle Beteiligten sowie an das Genefer Strafgericht weitergeleitet.