Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_206/2024 vom 30. Januar 2025

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Das Urteil des Bundesgerichts (Az. 9C_206/2024) behandelt die steuerliche Behandlung von Einkäufen des Beschwerdeführers in eine Pensionskasse nach seiner Scheidung.

Sachverhalt: A._, der 2015 geschieden wurde, tätigte zwischen 2016 und 2019 mehrere große Einkäufe in die Vorsorgestiftung C._. Im Jahr 2019 bezog er einen Kapitalbetrag von 223.873,90 CHF aus dieser Stiftung, was von der Steuerverwaltung des Kantons Bern besteuert wurde. A._ und seine neue Frau B._ legten Einspruch gegen die Veranlagung ein, insbesondere weil die Steuerbehörde seine Einkäufe in die Pensionskasse nicht als abzugsfähig anerkannte. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern wies die Beschwerde ab.

Erwägungen: Das Bundesgericht prüfte die rechtlichen Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit der Einkäufe. Es stellte fest, dass zwar grundsätzlich die Möglichkeit eines Abzugs besteht, wenn der Einkauf der Verbesserung der Altersvorsorge dient; jedoch seien die fraglichen Einkäufe möglicherweise steuerlich motiviert und könnten als Steuerumgehung betrachtet werden.

Die Vorinstanz hatte festgestellt, dass die Einkäufe in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Kapitalbezug standen, was darauf hindeutet, dass diese nicht aus Vorsorgegründen, sondern aus steuerlichen Erwägungen vorgenommen wurden. Das Bundesgericht befand, dass die Voraussetzungen für eine Steuerumgehung erfüllt seien, da die Einkäufe und der Kapitalbezug den wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht angemessen seien und die steuerliche Motivation im Vordergrund gestanden hätte.

Schließlich entschied das Bundesgericht, dass die Vorinstanz das Recht verletzt hatte, indem sie die Einkäufe als nicht abzugsfähig erklärte. Es hob das Urteil des Verwaltungsgerichts auf und wies die Steuerverwaltung an, eine neue Veranlagung unter Berücksichtigung des zulässigen Abzugs vorzunehmen.

Das Urteil hat bedeutende Implikationen für die Abzugsfähigkeit von Einkäufen in die berufliche Vorsorge und wie diese im Zusammenhang mit steuerlichen Aspekten angesehen werden sollten. Es zeigt die Balance zwischen steuerlicher Gestaltung und der Vermeidung von Steuerumgehung.