Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_214/2024 vom 3. Februar 2025:
Sachverhalt: A.__ wurde am 31. Mai 2022 durch das Bezirksgericht Luzern wegen Sachbeschädigung und unzulässigen Anhaltens eines Fahrzeugs verurteilt. Er hatte eine Delle an einem Pkw verursacht, indem er ihm mit einem Tritt von seinem Fahrrad aus Schaden zufügte, und hatte sein Fahrrad auf einer Busspur angehalten, um die Polizei zu benachrichtigen, nachdem ein Bus ihm zu nahe aufgefahren war. Das Bezirksgericht verhängte eine Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 100 CHF und eine Busse von 300 CHF. In der Berufung vor dem Kantonsgericht Luzern wurde die Geldstrafe auf 60 CHF pro Tag gesenkt, die Zivilklage abgewiesen und die Schuldsprüche bestätigt.
Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Unabhängigkeit des Gerichts: A.__ beanstandet die Unabhängigkeit eines Ersatzrichters. Das Bundesgericht stellte fest, dass Kritik an der Unabhängigkeit nicht im aktuellen Verfahren geltend gemacht werden kann, da der Beschwerdeführer die entsprechende Frage im separaten Ausstandsverfahren nicht angefochten hat.
Strafantrag der Geschädigten: A.__ argumentierte, dass der Strafantrag des Geschädigten zurückgezogen worden sei. Das Bundesgericht folgte der Einschätzung des Kantonsgerichts, dass dieser Rückzug unklar war und die Nachfrage der Vorinstanz legitim war. Der Geschädigte habe den Strafantrag weiterhin aufrechterhalten, weshalb die Schuldsprüche rechtlich stattfanden.
Fälle des deliktischen Verhaltens: Zu den Vorwürfen des unerlaubten Anhaltens erklärte das Bundesgericht, dass A.__ durch sein Verhalten den Verkehr behindert habe. Die Annahme der Vorinstanz, er hätte auch objektiv und subjektiv gegen Verkehrsregeln verstoßen, wurde bejaht. Das Bundesgericht lehnte die Argumentation des Beschwerdeführers ab, dass er sich rechtmäßig verhalten habe, um ein Vergehen des Busfahrers aufzuklären.
Schlussfolgerung: Die Beschwerde von A.__ wurde abgewiesen, und die Gerichtskosten von 3.000 CHF wurden ihm auferlegt.