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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 2C_452/2024
Sachverhalt: A.A.__ ist ein tunesischer Staatsbürger, der seit 1995 in der Schweiz lebt und eine Aufenthaltsbewilligung besitzt. Er war von 2006 bis 2023 auf Sozialhilfe angewiesen und hatte zahlreiche Strafverfahren, die zu mehreren Haftstrafen führten. 2021 wurde sein Niederlassungsbewilligung widerrufen und er erhielt eine befristete Aufenthaltsbewilligung, die jedoch an Bedingungen geknüpft war. 2023 beantragte er eine Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung, die jedoch aufgrund neuer Straftaten abgelehnt wurde. Seine Einsprache gegen diese Entscheidung wurde ebenfalls abgelehnt, und daraufhin reichte er ein Rechtsmittel beim Tribunal cantonal ein, das im Juli 2024 das Vorliegen von Gründen für den Widerruf der Aufenthaltsbewilligung bestätigte.
Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Zulässigkeit des Rechtsmittels: Das Bundesgericht stellte fest, dass der Rekurs zulässig sei, da er in der gesetzlich vorgegebenen Form und Frist eingereicht wurde.
Prüfung des Widerrufs: Der Widerruf der Aufenthaltsbewilligung sei rechtmäßig, da A.A.__ die ihm auferlegten Bedingungen nicht erfüllt habe und keine Integration in die Gesellschaft nachweisen könne. Seine kriminelle Vergangenheit und die Substanzabhängigkeit wurden schwer gewichtet.
Proportionalitätsprüfung: Das Bundesgericht bestätigte die Gewichtigkeit des öffentlichen Interesses an der Ausweisung A.A.__ im Vergleich zu seinen privaten Interessen. Trotz seiner langen Aufenthaltsdauer in der Schweiz und seiner familiären Bindungen zu seiner getrennt lebenden Ehefrau und den Kindern, die er erwähnt hat, wurde kein ausreichender Grund gefunden, den Widerruf als unverhältnismäßig zu erachten. Seine gesundheitlichen Probleme genügen nicht, um die Ausweisung zu verhindern, zumal die tunesischen Gesundheitsdienste als geeignet angesehen wurden.
Entscheidung: Der Rekurs wurde abgewiesen, und A.A.__ wurde zur Zahlung von Gerichtskosten verurteilt. Die Beantragung der unentgeltlichen Rechtspflege wurde ebenfalls abgelehnt, da der Rekurs keine Aussicht auf Erfolg hatte.
Dieses Urteil zeigt die strengen Kriterien auf, die das Bundesgericht bei der Bewertung von Aufenthaltsanträgen von Ausländern anwendet, insbesondere in Verbindung mit einer zurückliegenden kriminellen Akt und sozialen Problemen.