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In dem Urteil des Schweizer Bundesgerichts (2C_372/2023) vom 23. Januar 2025 ging es um die Beschwerde von A._, einer nigerianischen Staatsbürgerin, die eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz beantragte, nachdem ihre vorherige Niederlassungsbewilligung wegen einer strafrechtlichen Verurteilung widerrufen worden war. A._ hatte ihren Aufenthalt in der Schweiz im Rahmen des Familiennachzugs zu ihrem Schweizer Ehemann begonnen, jedoch wurde die Ehe 2013 geschieden und sie wurde 2016 wegen Drogenvergehen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.
Nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis beantragte A._ 2019 erneut eine Aufenthaltsbewilligung unter Berufung auf veränderte Umstände, insbesondere eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustands sowie die Geburt ihrer Tochter, die die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt. Die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern wies ihren Antrag ab, was zu weiteren Rechtsmitteln führte. Letztendlich entschied das Bundesgericht, dass die Interessen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aufgrund ihrer schweren Straftat schwerer wogen als die privaten Interessen von A._ und ihrer Tochter, insbesondere in Bezug auf das Recht auf Achtung des Familienlebens.
Das Gericht stellte fest, dass trotz der familiären Bindung und der gesundheitlichen Aspekte das öffentliche Interesse an ihrer Wegweisung aufgrund der Straftat überwiege, da die Rückfallgefahr trotz ihrer positiven Entwicklungen weiterhin nicht vernachlässigt werden könne. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und entschied, dass die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung nicht gerechtfertigt sei, da keine außergewöhnlich schwerwiegenden Umstände gegen eine Wegweisung sprachen. A.__ wurde aufgefordert, die Schweiz zu verlassen, und ihr Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege wurde ebenfalls abgelehnt.