Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_397/2023 vom 7. März 2025

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Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 7. März 2025 (9C_397/2023) über einen Rechtsstreit zwischen A.__ und dem Service des contributions der Republik und des Kantons Neuchâtel (SCCO) entschieden, welcher die Besteuerung der Jahre 2019 und 2020 im Zusammenhang mit der als "Eltern-Ansatz" bezeichneten Steuerregulierung betrifft.

Sachverhalt: A._ und B._ sind geschiedene Eltern, die gemeinsam das Sorgerecht für ihre zwei Kinder haben. Im Rahmen ihrer Scheidungsvereinbarung wurde festgelegt, dass sie die Kosten für ihre Kinder gleichmäßig tragen. Im Jahr 2021 stellte der SCCO die steuerpflichtigen Einkünfte beider Elternteile fest und räumte B._ den Eltern-Ansatz aufgrund seines höheren Einkommens ein. Beide Elternteile beantragten jedoch die Anwendung von jeweils der Hälfte des Eltern-Ansatzes. Der SCCO wies diese Anträge zurück und stellte fest, dass der Eltern-Ansatz fälschlicherweise B._ gewährt wurde.

A.__ legte gegen diese Entscheidung beim Verwaltungsgericht des Kantons Neuchâtel Berufung ein, die in erster Instanz abgelehnt wurde.

Erwägungen des Gerichts: Das Bundesgericht prüfte die Rechtslage und kam zu dem Schluss, dass A._ Anspruch auf den Eltern-Ansatz für die Jahre 2019 und 2020 hat. Der Eltern-Ansatz wurde ursprünglich wegen der höheren Einkünfte von B._ gewährt, jedoch, wie das Gericht feststellte, hatten beide Elternteile die gleichen Sorgerechts- und Unterhaltspflichten.

Das Gericht verwies auf seine frühere Rechtsprechung, die besagt, dass bei gleichwertiger Pflege und Erziehung von Kindern das Elternteil mit dem niedrigeren Einkommen den Eltern-Ansatz erhalten sollte. Zudem wurde die Argumentation von A.__ zurückgewiesen, dass die Anwendung des Eltern-Ansatzes mehreren Elternteilen einen ungerechtfertigten steuerlichen Vorteil verschaffen würde, da dies gegen das Prinzip der Gleichheit der Steuergemeinschaften verstoßen würde.

Das Gericht stellte zwar fest, dass die vorhandene Regelung im Falle von geschiedenen Eltern nicht dem Prinzip der Gleichbehandlung gerecht werden kann, jedoch lag die Entscheidung über notwendige Änderungen im Gesetzgeber. Infolgedessen wurde der Beschluss des Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Sache an den SCCO zur Neuberechnung der Steuern zurückverwiesen.

Urteil: Das Bundesgericht entschied, A.__ habe Anspruch auf den Eltern-Ansatz und hob die Entscheidung des kantonalen Gerichts teils auf, da diese nicht dem geltenden Recht entspreche. Die Entscheidung beinhaltet zudem die Zuweisung der Verfahrenskosten an den Kanton Neuchâtel, da er die Hauptverantwortung für den Rechtsstreit trug.

Insgesamt bestätigt das Urteil die bestehende Rechtsprechung in Bezug auf die Behandlung von Eltern-Ansätzen im Steuerrecht und legt die Verantwortung für mögliche gesetzliche Änderungen beim Gesetzgeber.