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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_530/2024 vom 10. März 2025:
Sachverhalt: Der Beschwerdeführer A._ war von 1996 bis 2016 als Bankberater für die Bank D._ tätig. Während dieser Zeit hob er zwischen September 2013 und Februar 2016 mehrfach Geld von dem Konto seiner Kundin C.B._ ab und lagerte es in seinem eigenen Tresor, obwohl die Kundin davon ausging, das Geld sei sicher verwahrt und möglicherweise vermehrt worden. A._ wurde von der Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Bern wegen mehrfacher qualifizierter Veruntreuung und weiterer Delikte verurteilt, unter anderem zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten sowie zu Geldstrafen und Ersatzforderungen.
Erwägungen: Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte das Urteil der Vorinstanz, wobei A._ mit einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 2 Monaten sowie weiteren finanziellen Auflagen belegt wurde. A._ argumentierte, die Vorinstanz habe verteidigungsgemäß nicht zwischen Veruntreuung und Betrug unterschieden und dass er nicht vom Vorwurf der Veruntreuung freigesprochen werden sollte, da er keine arglistige Täuschung begangen habe.
Das Bundesgericht entschied, dass die Handlungen von A._ die Merkmale der Veruntreuung erfüllten. Als professioneller Vermögensverwalter missbrauchte er das Vertrauen, das ihm durch das langjährige Verhältnis zur Kundin entgegengebracht wurde. Die Vorinstanz erachtete das Vorliegen eines Vertrauensverhältnisses als entscheidend und stellte fest, dass A._ unrechtmäßig über die ihm anvertrauten Gelder verfügte und damit einen Vermögensschaden für die Kundin und die Bank verursachte.
Zusätzlich wurde die Legitimation der Bank D.__, die Zivil- und Strafklage zu erheben, bejaht, da sie als Geschädigte durch die Veruntreuung Aufwendungen hatte.
Urteil: Die Beschwerde von A.__ wurde abgewiesen, und die Gerichtskosten wurden ihm auferlegt.