Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_561/2024 vom 12. März 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 2C_561/2024 Sachverhalt:

Die Parteien, A.A. (1994, Kosovo), B.A. (1994, Nordmazedonien) sowie ihre beiden Kinder C.A. (2018) und D.A. (2022), leben in der Schweiz. Beide Eltern sind ohne Aufenthaltserlaubnis eingereist: A.A. im Jahr 2011 und B.A. im Jahr 2016. Nach ihrer Eheschließung im Jahr 2017 beantragten sie Aufenthaltstitel aus Härtefallgründen, welche jedoch vom kantonalen Migrationsamt abgelehnt und die Familie zur Ausreise aufgefordert wurde. Ein späterer Rekurs war zunächst erfolgreich, als das Gericht die Verschlechterung ihres Gesundheitszustands als neues Argument akzeptierte. Das Migrationsamt lehnte jedoch letztendlich den Antrag auf Reconsideration ab, was zu einem weiteren Rechtsstreit führte.

Entscheid des Bundesgerichtes:

Das Bundesgericht bestätigte die rechtliche Lage, dass die Familieneinheit zwar beachtet wurde, jedoch die gesundheitlichen Probleme der Eltern nicht als ausreichender Grund für einen Aufenthalt in der Schweiz angesehen wurden. Die Argumentation, dass ein Rückkehr ins Kosovo nicht zumutbar sei (insbesondere aufgrund ihrer psychischen Erkrankungen), fand nicht ausreichend Beachtung. Das Gericht stellte fest, dass im Kosovo angemessene medizinische Versorgung für psychische Erkrankungen existiert und wies die Argumente der Recouranten als unzureichend zurück.

Zusätzlich wurde festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltsrechts nicht erfüllt sind und dass der Rückkehr ins Kosovo auch unter Berücksichtigung der psychosozialen Situation der Eltern keine Verletzung der Menschenrechte (gemäß Art. 3 EMRK) darstellt.

Das Gericht entschied, dass trotz gesundheitlicher Probleme kein schwerwiegender und unmittelbarer Gesundheitsrisiko bei einer Rückkehr nach Kosovo bestehe. Das Urteil stimmte im Wesentlichen mit den vorangegangenen Entscheidungen der kantonalen Instanzen überein.

Ergebnis:

Der Rekurs wurde als subsidiärer Verfassungsbeschwerde angeführt. Das Bundesgericht wies den Antrag zurück und verurteilte die Recouranten zur Tragung der Gerichtskosten.