Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_14/2023 vom 13. März 2025

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Das Urteil des Bundesgerichts 1C_14/2023 vom 13. März 2025 befasst sich mit dem Bauantrag der A.__ SA, die in der Gemeinde Aubonne ein Projekt zur Errichtung eines Wohngebäudes mit 14 Wohnungen und einer zweigeschossigen Tiefgarage beantragt hatte. Die Parzelle, auf der das Projekt geplant war, ist in einer geschützten Umgebung (ISOS) gelegen und hat eine Fläche von 1'068 Quadratmetern. Der Bauantrag wurde aufgrund von 416 Einsprüchen abgelehnt, die hauptsächlich Bedenken hinsichtlich der baulichen Integration in die bestehende Umgebung, der Höhen-Regelungen und der Erhaltung des historischen Charakters der alten Stadt äußerten.

Die Gemeinde Aubonne und die zuständigen Verwaltungsbehörden hatten sich gegen das Projekt ausgesprochen, unter anderem wegen der starken Beeinträchtigung des historischen Stadtbildes. Die Bedenken umfassten die architektonische Verträglichkeit des geplanten Gebäudes mit der umliegenden Bebauung und die potenziellen negativen Auswirkungen auf geschützte Denkmäler.

Die erste Instanz, das Tribunal cantonal vaudois, wies den Rekurs von A._ SA gegen die Entscheidung der Gemeinde zurück, da das Projekt als nicht anpassungsfähig und als zu massiv für das historische Umfeld erachtet wurde. A._ SA legte daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde ein, um die Entscheidung aufzuheben und den Bauantrag genehmigt zu bekommen.

Das Bundesgericht erkannte, dass die kommunalen und kantonalen Behörden ihre Entscheidungen auf ausreichende gesetzliche Grundlagen stützten, insbesondere unter Berücksichtigung der Ästhetik und des Denkmalschutzes. Der Bau würde das Erscheinungsbild der historischen Stadt erheblich beeinträchtigen. Das Gericht entschied, dass die Niedrig-Rechtsinstanz korrekt gehandelt hatte, indem sie eine Ablehnung des Bauantrags aufgrund der vorherrschenden städtebaulichen und architektonischen Normen rechtfertigte.

In der Schlussfolgerung wies das Gericht die Beschwerde ab und stellte fest, dass die Argumente von A.__ SA nicht ausreichten, um die vorangegangenen Entscheidungen zu widerlegen. Die Baukosten und die aufgeworfenen Rechtsstreitkosten wurden der beschwerdeführenden Partei auferlegt.