Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_881/2024 vom 17. März 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_881/2024 vom 17. März 2025

Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin A.A._ wird von der Staatsanwaltschaft Nidwalden des vollendeten und teilweise versuchten gewerbsmäßigen Betrugs beschuldigt. Sie und ihr Ehemann sollen zwischen 2005 und 2006 mehrere Versicherungsverträge abgeschlossen haben, um nach einem Verkehrsunfall im Kosovo im Jahr 2006 falsche Angaben über ihre gesundheitlichen Beschwerden zu machen. Dadurch hätten sie insgesamt über 183.000 CHF an Versicherungsleistungen erlangt. Das Kantonsgericht Nidwalden verurteilte A.A._ zu einer Geldstrafe und einer Verbindungsbusse, die das Obergericht Nidwalden bestätigte, wobei A.A.__ Berufung einlegte.

Erwägungen: 1. Rechtsanwendung und Sachverhaltsfeststellung: - Das Bundesgericht prüft, ob die Vorinstanz bei der Sachverhaltsfeststellung und der rechtlichen Würdigung Fehler gemacht hat. A.A.__ erhebt Rügen bezüglich der Beweiswürdigung, insbesondere hinsichtlich eines Gutachtens, das ihre gesundheitlichen Beschwerden betrifft. Das Gericht weist darauf hin, dass die Vorinstanz das Gutachten als schlüssig einstufte und die vorgebrachten Gegenargumente der Beschwerdeführerin unzureichend sind.

  1. Subjektiver Tatbestand:
  2. Die Beschwerdeführerin kritisiert die Annahme, dass sie ihre Beschwerden wissentlich und willentlich simulierend dargestellt hat. Das Bundesgericht hält fest, dass die Schlussfolgerungen der Vorinstanz auf starken Indizien basieren, einschließlich von ärztlichen Feststellungen und Beobachtungen.

  3. Verletzung des rechtlichen Gehörs:

  4. A.A.__ macht geltend, das Gericht habe ihren Antrag auf Einholen eines Obergutachtens abgewiesen. Das Bundesgericht kommt zu dem Schluss, dass die Vorinstanz ausreichend begründet hat, warum das angeforderte Gutachten nicht erforderlich war.

  5. Observationen und Verletzung der Menschrechte:

  6. Die Beschwerdeführerin rügt die Verwertbarkeit der durchgeführten Observationen. Das Gericht erachtet die durchgeführten Observationen als rechtmäßig und notwendig, um mögliche Täuschungen zu ermitteln.

  7. Strafzumessung:

  8. A.A.__ wird vorgeworfen, ihr hartnäckiges Bestreiten habe zu einer höheren Strafe geführt. Das Gericht erklärt, dass ein hartnäckiges Bestreiten durchaus als faktorierend für die Strafzumessung gewertet werden kann.

  9. Zivilforderung und Entschädigung:

  10. Anträge bezüglich der Zivilforderung und einer Entschädigung werden im Kontext des unbegründeten Freispruchs nicht weiter behandelt.

Urteil: Die Beschwerde von A.A.__ wird abgewiesen. Die Gerichtskosten in Höhe von 3.000 CHF werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Die Entscheidung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Nidwalden schriftlich mitgeteilt.