Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_35/2025 vom 17. März 2025

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In dem Urteil des Bundesgerichts (7B_35/2025) vom 17. März 2025 ging es um den Fall von A.__, der aufgrund schwerwiegender Straftaten, einschließlich sexueller Übergriffe, sowie einer psychischen Erkrankung in eine Maßregel der Sicherungsverwahrung eingewiesen wurde.

Sachverhalt

A.__ wurde 2013 zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 9 Monaten sowie zu einem anschließenden internistischen Zwischenschritt verurteilt. Seit seiner Verurteilung hat er eine lange Geschichte von psychischen Problemen und wurde in zahlreichen psychiatrischen Gutachten als psychisch krank und mit einem hohen Rückfallrisiko eingestuft. Diese Gutachten zeigten, dass er an schweren Persönlichkeitsstörungen leidet, darunter auch Pädophilie und Sadismus.

Im August 2023 lehnte die zuständige Behörde eine bedingte Entlassung ab und verwarf den Antrag auf ein neues psychiatrisches Gutachten. A.__ legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein, die teilweise erfolgreich war. Die kantonale Instanz ordnete eine kurzfristige Therapie an und forderte eine neue psychiatrische Begutachtung, um A.__s Therapieanfälligkeit zu bewerten.

Erwägungen des Bundesgerichts

Das Bundesgericht stellte fest, dass das Rechtsmittel von A.__ gegen die Ablehnung einer sofortigen psychiatrischen Begutachtung nicht ausreichend begründet war. Die kantonale Instanz habe die Notwendigkeit einer neuen Begutachtung abgelehnt, da keine signifikante Veränderung in A.__s Zustand seit der letzten Begutachtung erkennbar sei.

Das Gericht wies insbesondere darauf hin, dass der in Frage stehende Zustand von A._ weiterhin als stabil und gefährlich angesehen werde, und die vorliegenden Gutachten nach wie vor Gültigkeit hätten. Zudem wies das Gericht darauf hin, dass A._ weiterhin eine Therapie ablehne, was seine Situation nicht verbessere.

Das Bundesgericht entschied, dass die Vorinstanz das Recht nicht verletzt habe, als sie auf eine neue Begutachtung verzichtete, und stützte sich auf die bestehenden Gutachten, um die Gefahr eines Rückfalls zu begründen. Der Antrag auf Aufhebung der Internierung sowie die Erlaubnis zur bedingten Entlassung wurden abgelehnt.

Schlussfolgerung

Das Bundesgericht wies das Rechtsmittel von A.__ zurück und gewährte ihm die beantragte Unterstützung bei der gerichtlichen Vertretung, da die finanziellen Voraussetzungen erfüllt waren.