Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 4A_425/2024
Sachverhalt:
A._ und B._ (die Mieter) hatten am 1. September 2014 eine Wohnung in Genf von C._ SA (der Vermieter) gemietet. Der monatliche Mietzins betrug 1.200 CHF. Ab dem 16. Juli 2020 klagte A._ über Zigarettenrauch und dessen Auswirkungen auf die Gesundheit in ihrer Wohnung, der von einem neuen Mieter im unteren Stockwerk ausgegangen sein soll. Er legte der Vermieterin Messungen über Feinstaub und Nikotin vor, die eine geringe Konzentration von passivem Rauchen ergaben. Trotz mehrfacher Aufforderungen und Aufenthalten in einem Hotel wegen der Unannehmlichkeiten stellten sich die Probleme nicht als behoben heraus. Am 19. Mai 2021 mieteten die Mieter eine andere Wohnung und erklärten, nicht zurückkehren zu wollen. Am 2. März 2022 wurde das Mietverhältnis formal beendet.
B._ und A._ reichten am 3. Juni 2021 eine Klage gegen die Vermieterin ein, in der sie eine Mietzinsreduktion sowie Schadenersatz forderten. Ein erstinstanzliches Urteil reduzierte den Mietzins um 15 % für einen bestimmten Zeitraum. Auf Berufung bestätigte die kantonale Justizbehörde dieses Urteil.
Die Mieter haben daraufhin beim Bundesgericht am 16. August 2024 einen Zivilrecurso eingelegt, mit dem Antrag auf Rückverweisung an die Vorinstanz oder eine andere Entscheidung, insbesondere eine höhere Mietzinsreduktion und Schadensersatzzahlungen.
Erwägungen des Bundesgerichts:
Zulässigkeit des Recours: Der Recours wurde fristgerecht und von geschädigten Parteien eingelegt und war somit zulässig.
Faktische Feststellungen: Das Bundesgericht beruft sich auf die Feststellungen der Vorinstanz und kann nur eingreifen, wenn offensichtliche Fehler nachgewiesen werden. Die Mieter konnten nicht beweisen, dass die Vorinstanz die schwerwiegenden Aspekte des Mangels falsch bewertet hätte.
Mietzinsreduktion: Die Mieter kritisierten die Entscheidung, dass die Mietzinsreduktion nur bis zum 15. September 2021 gewährt wurde, da sie die Wohnung nicht mehr bewohnten. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Heranziehung des mysteriösen Wohnungswechsels für die Begrenzung der Reduktion nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprach. Die Reduzierung müsse bis zur Behebung des Mangels gelten, nicht enden, wenn ein neuer Mietvertrag unterschrieben wurde, da der alte Vertrag weiterhin gültig war.
Urteil:
Das Bundesgericht entschied, dass die Mietzinsreduktion von 15 % für den Zeitraum vom 16. Juli 2020 bis zum 2. März 2022 gewährt werden müsse. Die Vermieterin wurde verurteilt, den Mietern 3.510 CHF zurückzuzahlen. Außerdem wurde die Consignation der Mieten bestätigt und die Gerichtskosten zwischen den Parteien verteilt.
Fazit:
Die Berufung der Mieter wurde teilweise gutgeheißen, und das vorherige Urteil wurde in Teilen reformiert, um eine gerechtere Behandlung der Mieter zu gewährleisten.