Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
A.__ stellte mehrere Baugesuche bei der Gemeinde Zizers für den Neubau eines landwirtschaftlichen Ökonomiegebäudes auf seiner Parzelle, die in der Landwirtschaftszone und einer Landschaftsschutzzone liegt. Das Baugesuch wurde von der Gemeinde Zizers mit der Begründung abgelehnt, dass es an formellen und materiellen Anforderungen fehle, insbesondere hinsichtlich der Zonenkonformität und Erschließung.
Gegen diese Ablehnung beschwerte sich A._ beim Verwaltungsgericht Graubünden, das die Beschwerde abwies. Daraufhin wandte sich A._ an das Bundesgericht.
Erwägungen:Das Bundesgericht stellte fest, dass die Entscheidung der Gemeinde, das Baugesuch ohne Überprüfung durch die kantonale Behörde abzuweisen, gegen das Bundesrecht verstößt.
Materielle Zuständigkeit: Laut Art. 25 Abs. 2 des Raumplanungsgesetzes (RPG) müssen alle Bauvorhaben außerhalb der Bauzone von der zuständigen kantonalen Behörde auf ihre Zonenkonformität und etwaige Ausnahmebewilligungen geprüft werden. Die Regelung im kantonalen Recht, wonach negativ beschiedene Gesuche nicht zur kantonalen Prüfung weitergeleitet werden müssen, widerspricht dieser Pflicht.
Entstehungsgeschichte der Vorschrift: Die Entscheidungsfreiheit der Gemeinden in Bezug auf Bauvorhaben außerhalb der Bauzone würde bedeuten, dass eine einheitliche Anwendung des Rechts im Kanton gefährdet wäre. Die Schaffung einer zentralen Überprüfungsinstanz durch die kantonale Behörde ist notwendig, um eine konsistente und gerechte Behandlung aller Gesuche sicherzustellen.
Koordinationsgebot: Das Verfahren, bei dem die Gemeinde ohne Rücksprache mit der kantonalen Behörde einen negativen Entscheid trifft, verletzt das Koordinationsgebot, welches eine Abstimmung der verschiedenen Entscheidungen zwischen den zuständigen Behörden erfordert.
Das Bundesgericht gab der Beschwerde statt, hob den Entscheid des Verwaltungsgerichts auf und wies die Angelegenheit zurück an die Gemeinde Zizers, die nun sicherstellen muss, dass die kantonale Fachbehörde in den Entscheidungsprozess einbezogen wird. Gerichtskosten wurden keine erhoben, und eine Parteientschädigung wurde nicht zugesprochen.