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Das Bundesgericht hat am 13. März 2025 über einen Fall entschieden, der sich mit der Genehmigung zur Nutzung öffentlicher Flächen im Rahmen der Tätigkeit eines Taxi Fahrers befasst. Der Kläger, A.__, hatte eine neue Genehmigung für den Gebrauch des öffentlichen Raums beantragt, nachdem ihm zuvor eine solche verweigert worden war. Diese Weigerung beruhte auf einer neuen Gesetzgebung im Kanton Genf (LTVTC), die die Vermietung solcher Genehmigungen untersagt, jedoch Übergangsregelungen für tatsächliche Nutzer vorsieht.
Sachverhalt: A._, ein Taxifahrer aus Genf, war seit 2017 im Besitz einer professionellen Fahrerlizenz. Er hatte zuvor zwei Genehmigungen gemietet, doch nach Inkrafttreten der neuen LTVTC am 1. November 2022, die die Vermietung von Genehmigungen verbot, beantragte er eine eigene Autorisierung. Sein Antrag wurde abgelehnt, da er am Stichtag (28. Januar 2022) nicht als wirksamer Nutzer einer Genehmigung galt. Ein daraufhin eingereichter Rekurs bei der Cour de Justice in Genf blieb erfolglos. A._ argumentierte, dass die Covid-19-Pandemie eine Ausnahme herstellen sollte, die ihm rechtlich zugestanden werden müsse.
Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Zulässigkeit des Rekurses: Der Rekurs wurde als zulässig erachtet, da er sich gegen einen abschließenden Entscheid der kantonalen Instanz richtete und fristgerecht eingereicht wurde.
Kein Denial of Justice: Die Cour de Justice habe den Vorwurf eines Denial of Justice (Rechtsprechung) abgelehnt, da sie A.__s Anliegen behandelt und klargestellt habe, dass keine Abweichung von den gesetzlich festgelegten Kriterien möglich sei.
Fehlende Grundlage für Abweichung: Das Bundesgericht stellte fest, dass die Rechtsauslegung der Cour de Justice, wonach keine Ausnahmen wegen der Pandemie akzeptiert werden könnten, nicht als willkürlich (arbitraire) eingestuft werden kann. Die Bedingungen für die Genehmigung waren eindeutig in der neuen Gesetzgebung verankert, und es gab keine rechtliche Basis, um aufgrund von spezifischen Umständen von diesen Anforderungen abzusehen.
Verletzung der wirtschaftlichen Freiheit: Die Argumentation von A.__, dass seine wirtschaftliche Freiheit verletzt werde, wurde zurückgewiesen. Das Bundesgericht nahm an, dass die gesetzlichen Einschränkungen im Interesse der Öffentlichkeit gerechtfertigt sind und die Freiheit der Berufsausübung nicht unzulässig einschränken.
Insgesamt wurde der Rekurs abgelehnt, und A.__ wurde aufgefordert, die Gerichtskosten zu tragen. Die Entscheidung bestätigte die strikten Anforderungen der neuen Taxi-Gesetzgebung und das Fehlen von Ausnahmerechts wegen externer Krisensituationen.