Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_467/2024 vom 18. März 2025

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 2C_467/2024

Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin A._, eine portugiesische Staatsangehörige, kam 2010 in die Schweiz und erhielt 2011 eine Aufenthaltsgenehmigung. Sie war über Jahre hinweg mehrfach auf Sozialhilfe angewiesen und beantragte 2015 eine Invaliditätsrente, die 2018 und 2022 abgelehnt wurde. Im April 2023 stellte das kantonale Migrationsamt fest, dass sie seit 2017 nicht mehr erwerbstätig sei, Sozialhilfe beziehe und daher keine Berechtigung mehr für eine Aufenthaltsverlängerung habe. Der kantonale Verwaltungsgerichtshof bestätigte diesen Entscheid im August 2024, und A._ erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht.

Erwägungen: 1. Zulässigkeit: Das Bundesgericht stellte fest, dass A.__ grundsätzlich Anspruch auf eine Prüfung ihrer Aufenthaltsverlängerung hat, da sie in der Schweiz lebt und EU-Recht auf sie anwendbar ist.

  1. Rechtslage: Das Gericht überprüfte die bestehende Rechtslage und die Anwendung des Ausländerrechts. Es kam zu dem Schluss, dass A.__ seit 2017 nicht mehr über eine Erwerbstätigkeit verfüge und somit ihr Aufenthaltsrecht auf Grundlage der Arbeit nicht aufrechterhalten werden kann.

  2. Invalidität: Obwohl die Beschwerdeführerin argumentierte, dass sie eine neue Invaliditätsrente beantragt habe und diese noch nicht entschieden sei, stellte das Gericht fest, dass ihre gesundheitlichen Einschränkungen nicht für eine Aufenthaltsberechtigung genügen, solange sie als arbeitsfähig betrachtet werde.

  3. Rechtswidrigkeit und Grundrechte: A.__ berief sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK, Art. 8 – Recht auf Respekt für das Privatleben). Das Gericht erkannte an, dass der Entzug ihrer Aufenthaltsgenehmigung ihr Recht auf ein Privatleben beeinträchtigen würde. Dennoch wogen die öffentlichen Interessen (insbesondere finanzielle Belastungen für die Sozialhilfe) schwerer als ihre privaten Interessen.

  4. Fazit: Das Bundesgericht wies die Beschwerde von A.__ zurück. Ihr Antrag auf Rechtshilfe wurde abgelehnt, und sie wurde mit den Gerichtskosten belastet.

Kernpunkt der Entscheidung ist die Abwägung zwischen den individuellen Lebensumständen der Beschwerdeführerin und den öffentlichen Interessen an der Beschränkung ihrer Aufenthaltsgenehmigung aufgrund der über längere Zeit andauernden Sozialhilfeabhängigkeit.