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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 9C_22/2024 vom 21. März 2025:
Sachverhalt: A.__ übertrug am 11. Dezember 2019 eine Eigentumswohnung an ihre drei Kinder, wobei sie sich das Usufrukt vorbehalten und die Kinder für die Hypothekenschuld von 280'000 CHF aufkamen. Der Dienst für die Beiträge des Kantons Neuenburg behandelte dies als Verkauf und nicht als Schenkung, da die Gegenleistung insgesamt 501'501.85 CHF betrug. Folglich wurde ein Gewinnsteuerbetrag von 28'766.40 CHF festgesetzt.
A.__ erhob Beschwerde gegen die Steuerfestsetzung, die vom kantonalen Gericht akzeptiert wurde. Das Gericht entschied, dass der Immobilienübergang nach Neuenburger Recht als Schenkung klassifiziert und die Steuer auf Gewinne entsprechend aufgeschoben werde.
Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundesgericht prüfte die Erhebung des am OLG Neuenburg ergangenen Urteils. Der Dienst für die Beiträge argumentierte, dass die Feststellung des kantonalen Gerichts, das den Übergang als Schenkung ansah, rechtswidrig sei. Er betonte, dass gemäß dem Harmonisierungsgesetz (LHID) die Steuer auf Gewinne nur im Fall einer Schenkung oder einer gemischten Schenkung aufgeschoben werden kann, was nicht vorliegend sei, da die Gegenleistung den Wert des Objekts nicht überschreiten dürfe.
Das Gericht stellte fest, dass im Neuenburger Recht das Aufschieben der Steuer bei bestimmten Formen der Übertragungen gesetzlich vorgeschrieben ist, solange der Erwerber lediglich Hypothekenlasten übernimmt oder ein Nutzungsrecht für den Veräußern gebildet wird. Das Bundesgericht wies darauf hin, dass die Bestimmungen im Kantonsrecht (LCdir) hierbei eine unzulässige, zu breite Auslegung des Begriffs „Schenkung“ und damit eine Verletzung des Harmonisierungsgesetzes darstellen.
Das Urteil des kantonalen Gerichts wurde aufgehoben, und der Fall wurde zum erneuten Prüfungsverfahren zurückverwiesen, weil das Bundesgericht feststellte, dass das vorherige Gericht die Bedingungen für eine mögliche Schenkung (insbesondere die Verhältnismäßigkeit) nicht korrekt angewandt hatte.
Entscheid: Der Antrag des Dienstes für die Beiträge wurde angenommen und das Urteil des kantonalen Gerichts annulliert, was eine Neubewertung der Fallstudie nach den gesetzlichen Bestimmungen erfordert. Die Verfahrenskosten wurden A.__ auferlegt.