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A.A._ ist die alleinige Erbin von C.A._, der am 21. April 2023 verstorben ist. Am 26. Juni 2023 reichte A.A._, vertreten durch ihren Kurator B.A._, eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen eines Einbruchs in die Wohnung des Verstorbenen ein. Verdächtig wird D._, der am 18. April 2023 das erste Mal im Krankenhaus bei C.A._ auftauchte und später eine Einbruchsstelle bemerkte. Es fehlt jedoch an klaren Beweisen für die Beziehung zwischen D.__ und dem Verstorbenen.
Bei einer Durchsuchung von D._s Wohnung am 18. Januar 2024 wurden mehrere Kunstwerke, die aus C.A.__s Wohnung stammen könnten, gefunden und beschlagnahmt. Der Genfer Staatsanwalt ordnete am 26. April 2024 den Sequester dieser Objekte an, da sie möglicherweise als Beweismittel dienen könnten. D._ gibt an, die Objekte seien Geschenke des Verstorbenen gewesen.
Am 4. Dezember 2024 entschied das Obergericht, den Sequester für einige Objekte aufzuheben, während er für andere aufrechterhalten wurde. A.A.__ legte daraufhin am 6. Januar 2025 Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Erwägungen des Bundesgerichts:Zulässigkeit des Recours: Das Bundesgericht prüft seine Zuständigkeit und befand den Recours als zulässig. Der Sequester ist eine vorläufige Maßnahme, die einen irreparablen Nachteil verhindern kann, wenn die beschlagnahmten Objekte an D.__ zurückgegeben werden.
Recht auf Eigentum und Willkürverbot: A.A._ argumentiert, dass die Kammer die Rechtmäßigkeit des Sequesters auf obige Objekte nicht auf dieselbe Weise angewandt hat wie auf andere. Es wurde ein Beweis für das Eigentum an den entsprechenden Kunstwerken vorgelegt, der die Vermutung verletzt, dass D._ der rechtmäßige Besitzer ist.
Prüfung des Sequesters: Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beweislage für alle beschlagnahmten Objekte zu untersuchen sei. Für die Objekte 3 und 5, die im Sequester aufgehoben wurden, führt das Gericht aus, dass die Verbindung zum Diebstahl nicht ausreichend geprüft wurde und lediglich weil diese Objekte nicht ausdrücklich in der Anzeige erwähnt wurden, darf deren Sequester nicht aufgehoben werden.
Rechtsverletzung: Das Gericht entschied, dass A.A.__s Recht auf Gehör verletzt wurde, da ihr kein Befreiungsanspruch für die aufgebrachten Kosten der vorherigen Klage gewährt wurde.
Das Bundesgericht hob den Teil des Urteils auf, der den Sequester der Objekte 3 und 5 aufgehoben hatte, da die relevante Verbindung zu den Diebstählden nicht genügend berücksichtigt worden war. Zudem wurde die Verletzung des Rechts auf Gehör bestätigt und die Angelegenheit zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurücküberwiesen. Des Weiteren wurden die Gerichtskosten und eine Entschädigung an A.A.__ verhängt.