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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 7B_1296/2024 vom 15. April 2025:
Sachverhalt: A._, ein Anwalt, wurde 2017 vom Staatsanwalt des Kantons Waadt wegen unrechtmäßiger Verwaltung in seiner Funktion als Mitglied des Vorstands der Stiftung B._ angeklagt. Nach einem ersten Urteil des Strafgerichts, das A.__ im April 2023 zu vier Jahren Haft verurteilte, wurde dieses Urteil im August 2024 von der Strafgerichtshof des Kantons Waadt teilweise aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
A._ beantragte daraufhin die Ablehnung des Präsidenten des Amtsgerichts, Lionel Chambour, aufgrund angeblicher Befangenheiten, die durch das Verhalten und die Urteilsbegründung während der ersten Verhandlung entstanden sein sollten. Der Ablehnungsantrag wurde jedoch am 21. Oktober 2024 von der Strafrechtskammer des Kantons gerichtlich als unzulässig zurückgewiesen, was A._ veranlasste, beim Bundesgericht Beschwerde einzureichen.
Erwägungen: Das Bundesgericht prüfte zunächst seine Zuständigkeit und stellte fest, dass der angefochtene Beschluss über die Ablehnung eines Richters grundsätzlich als sofort anfechtbare Verfügung im Sinne der Strafprozessordnung gesehen werden kann. Es war darauf zu achten, dass A.__ den Antrag auf Ablehnung innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Zeitrahmens stellen musste.
Das Bundesgericht entschied, dass die argumentative Grundlage von A.__ für die Ablehnung, insbesondere die Aspekte der Befangenheit und Unparteilichkeit, nicht rechtzeitig vorgebracht worden waren, sodass die beantragte Ablehnung zunächst unzulässig schien.
Jedoch wurde festgestellt, dass die Beschwerde nicht vor dem Termin eingereicht wurde, als A._ von der Rückübertragung des Verfahrens an den Präsidenten Chambour informiert wurde. Das Gericht entschied, dass A._ nicht in der Lage war, den Antrag vorher einzureichen, und somit die Frist für die Einreichung seines Ablehnungsgesuchs nicht verpasst wurde.
Das Bundesgericht hob daher die Entscheidung der Vorinstanz auf und verwies die Angelegenheit zur weiteren Prüfung zurück an die Strafrechtskammer des Kantons Waadt.
Fazit: Das Bundesgericht gab dem Rekurs statt, hob den Beschluss der Vorinstanz auf und wies den Fall zur erneuten Entscheidung zurück. A.__ erhält rechtliche Kosten, die vom Kanton Waadt getragen werden sollen.