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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 2C_347/2024, 2C_351/2024 vom 18. März 2025
Sachverhalt:
Im Gegensatz zu B._ SA, die Anträge auf Erteilung von Mandaten für den héliportierten Rettungsdienst im Wallis stellte, wurde die Organisation diesen Anfragen durch die Organisation cantonale valaisanne des secours (OCVS) und den Conseil d'État des Kantons Wallis abgelehnt. B._ SA hatte bereits mehrfach versucht, sich in die Planungen für den Rettungsdienst einzugliedern, jedoch ohne Erfolg. Der Conseil d'État entschied, dass die bestehenden héliportierten Rettungsdienste im Kanton ausreichten.
A._ und B._ SA erhoben daraufhin Rechtsmittel gegen diese Entscheidungen. Der Bundesgerichtshof wurde angerufen, um über die Rechtsmittel zu entscheiden.
Erwägungen:
Rechtsweg: Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass die vorliegenden Anträge aufgrund einer falschen Angabe der Rechtsmittel in den Entscheidungen des Conseil d'État irrecevable waren. Der Conseil d'État, der nicht als unabhängige autorisierte Instanz gemäß dem Gesetz über den Marktzugang fungiert, hatte den Zugang zu den Gerichten nicht korrekt angeboten. Daher mussten die Rechtsmittel als unzulässig erklärt werden.
Wettbewerbsrechtliche Aspekte: Es wurde außerdem behandelt, dass die Entscheidungen des Conseil d'État wahlweise als Einschränkung des Zugangs zum Markt im Sinne des Binnenmarktgesetzes (LMI) angesehen werden können, was einen Zugang zu einer unabhängigen gerichtlichen Überprüfung erfordert.
Verfahren: Das Bundesgericht entschied, dass die Beschwerden aufgrund der fehlenden Erschöpfung der Rechtsmittel nicht entschieden werden konnten und verwies die Angelegenheit an das zuständige kantonale Gericht zurück.
Kosten: Die Entscheidung führte dazu, dass keine Gerichtskosten erhoben wurden. A.__ wurde eine Entschädigung von 5.000 Franken, die solidarisch von dem Kanton Wallis und den beiden Gesellschaften, die die erfolgreichen Aufträge erhalten hatten, getragen wird, zugesprochen.
Insgesamt stellte das Urteil klar, dass der Zugang zu den gerichtlichen Instanzen und die ordnungsgemäße rechtliche Überprüfung zur Wahrung des Wettbewerbs im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe wesentlich sind. Die Rückweisung der Angelegenheit an die kantonale Instanz ermöglicht eine angemessene Überprüfung der abgelehnten Anträge.