Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Sachverhalt: A._ wurde von einem erstinstanzlichen Gericht wegen verschiedener Delikte schuldig gesprochen, darunter Sachbeschädigung, Diffamierung und sexuelle Belästigung. Er hatte B._ über einen Zeitraum von mehreren Jahren belästigt, indem er private Bilder und Videos von ihr ohne Wissen ins Internet stellte und sie bei ihrem Arbeitgeber diffamierte. Zudem hatte er C._ verfolgt und unter Druck gesetzt, was zu einem psychischen Trauma bei ihr führte. A._ wurde schließlich zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten mit Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt.
Im Berufungsverfahren reduzierte das Kantonsgericht die Freiheitsstrafe auf 6 Monate und verhängte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen. A.__ legte gegen diese Entscheidung beim Bundesgericht Beschwerde ein.
Rechtliche Erwägungen: 1. Form und Frist der Beschwerde: Die Beschwerde musste innerhalb von 30 Tagen nach der zustellenden Mitteilung eingehen. A.__ beantragte eine Überprüfung und forderte eine Neubewertung der Beweismittel, was jedoch nicht zulässig war, da die Berufungsentscheidung in letzter Instanz war.
Rechte und Beweisanträge: A.__ rügte, dass der Berufungsrichter einige Beweisanträge abgelehnt hatte, darunter die Konfrontation der Geschädigten. Der Gerichtsstand hatte jedoch festgestellt, dass die tadellose Anhörung vor der ersten Instanz ausreichend war und die Konfrontation nicht notwendig sei.
Vorwurf der Zwangslage: A.__ behauptete, seine insbesondere vor der ersten Instanz abgegebenen Geständnisse seien unter Zwang erfolgt. Diese Behauptung wurde jedoch als unbegründet und nicht ausreichend belegt angesehen.
Beweiswert und Glaubwürdigkeit: Das Kantonsgericht hatte eine Vielzahl von Beweisen angeführt, um die Vorwürfe gegen A.__ zu stützen. A.'s eigene Erklärungen wurden im Kontext multiplizierter Widersprüche als unglaubwürdig eingestuft.
Resultat: Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt. Da der Beschwerde keine Aussicht auf Erfolg gegeben wurde, wurde auch der Antrag auf gerichtliche Unterstützung abgewiesen.
Entscheidung: Das Bundesgericht erklärte den Rekurs für unzulässig und legte die Gerichtskosten zu Lasten von A.__ fest.