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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 2C_681/2023 vom 19. März 2025:
Sachverhalt: Der Beschwerdeführer A.__, ein irakischer Staatsbürger, war seit 1998 in der Schweiz. Er hatte mehrere Aufenthaltsbewilligungen, die ursprünglich aufgrund seiner Ehen mit Schweizer Bürgerinnen und seiner Kinder (Schweizer Staatsangehörige) erteilt wurden. Allerdings wurde er mehrfach strafrechtlich verurteilt, unter anderem zu einer Freiheitsstrafe von über sieben Jahren wegen schwerer Delikte. Aufgrund dieser Verurteilungen und seiner Schulden stellte die zuständige Behörde die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung in Frage und wies ihn aus der Schweiz.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) verweigerte die Zustimmung zur Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung, was vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde. A.__ erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht mit dem Ziel, die Entscheidung zu kippen und seine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz zu verlängern.
Erwägungen: Das Bundesgericht prüfte, ob die Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung und die Wegweisung rechtmäßig war. Es stellte fest, dass A.__ trotz seiner langen Aufenthaltsdauer in der Schweiz aufgrund seiner kriminalpolizeilichen Vergangenheit und der damit verbundenen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ein berechtigtes öffentliches Interesse an seiner Wegweisung besteht.
Es wurde ebenfalls die Frage der Verhältnismäßigkeit geprüft, insbesondere sein Recht auf Achtung des Familienlebens gemäß Artikel 8 EMRK. Zwar wurde ihm zugestanden, dass seine Wegweisung die familiären Beziehungen belasten würde, jedoch wogen die schwerwiegenden öffentlichen Interessen und die wiederholten Straftaten des Beschwerdeführers schwerer. Es wurde berücksichtigt, dass A.__ eine Verbindung zu seiner Heimat hat, regelmäßig dorthin reist und seiner Familie im Irak Unterstützung bieten könnte.
Das Gericht entschied, dass die rechtlichen und verfahrensmäßigen Aspekte, die in Art. 99 Abs. 2 AIG (Ausländergesetz) verankert sind und dem SEM die Möglichkeit geben, gegen positive kantonale Urteile vorzugehen, nicht gegen die Verfassung oder gegen internationales Recht verstoßen. Es wurde festgestellt, dass das SEM legal gehandelt hat, indem es die Zustimmung zur Aufenthaltsbewilligung verweigerte.
Die Vorinstanz hatte auch den Gesundheitszustand des Beschwerdeführers berücksichtigt und festgestellt, dass die medizinische Versorgung im Irak grundsätzlich gewährleistet sei.
Urteil: Die Beschwerde von A.__ wurde abgewiesen, und ihm wurden die Gerichtskosten auferlegt.