Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_605/2024 vom 11. April 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 2C_605/2024 vom 11. April 2025

Sachverhalt: A._ SA, ein Restaurantbetrieb, erhielt im Jahr 2021 aufgrund der COVID-19-Pandemie finanzielle Unterstützungen in Höhe von insgesamt 1'921'513 Franken vom Kanton Genf. Gemäß einer Vereinbarung musste die Gesellschaft jedoch einen Teil des Unterstützungsbetrags (810'081 Franken) zurückzahlen, da ihr Umsatz in dem betreffenden Jahr 5 Millionen Franken überstieg und sie somit als profitabel eingestuft wurde. Die Direktion für Wirtschaft und Arbeit forderte die Rückzahlung, woraufhin A._ SA gegen diese Entscheidung und das nachfolgende Urteil der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Kantons Genf (21. Oktober 2024) beim Bundesgericht Beschwerde einlegte.

Erwägungen: Das Bundesgericht stellte fest, dass die angefochtene Entscheidung eine endgültige Entscheidung darstellt und somit die Zulässigkeit des Rechtsmittels gegeben ist. Die Anhänge der COVID-19-Hilfsmaßnahmen wurden als Subventionen betrachtet, und der Rückzahlungsanspruch begründet sich auf den Regelungen zur Rückforderung von Subventionen.

Die Gesellschaft führte an, es wäre ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot, da die Entscheidung die Hilfen vor Inkrafttreten der relevanten gesetzlichen Regelungen berücksichtigte. Das Bundesgericht entschied jedoch, dass es sich hierbei um eine zulässige „unreine“ Rückwirkung handelt, da die maßgeblichen Verordnungen die Rückzahlung von Unterstützungsbeträgen regelten, die im Jahr 2021 gewährt wurden, und nicht für bereits vergangene Jahre.

Das Gericht bewertete die Argumente der A.__ SA als ungenügend und hielt fest, dass die Prüfungen und Abrechnungen im Hinblick auf die erhaltenen Unterstützungsbeträge keine grundsätzlichen Rechtsverletzungen darstellten. Insbesondere stellte das Gericht klar, dass die Analyse und die Entscheidung auf den Rechtsgrundlagen beruhen, die im Zusammenhang mit Hilfsmaßnahmen in Krisenzeiten festgelegt wurden.

Urteil: Die Beschwerde wurde abgewiesen, und die A.__ SA wurde zur Tragung der Gerichtskosten verurteilt, ohne dass ihr zusätzliche Auslagen zugesprochen wurden.