Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_686/2024 vom 4. April 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 8C_686/2024

Sachverhalt: A.__, eine Berufstätige, war am 3. April 2022 in einen Unfall verwickelt, bei dem sie sich das linke Sprunggelenk verdrehte und auf die Knie fiel. Sie war gegen Unfälle bei AXA Assurances SA versichert. Nach dem Unfall wurden bei einer Magnetresonanztomographie (MRT) des rechten Knies eine Meniskusverletzung und eine kleine bursitis festgestellt. Im Verlauf der Behandlung wurde am 19. September 2022 eine Arthroskopie des Knies vorgenommen, und es stellte sich heraus, dass die Meniskusverletzung mit dem Unfall in Verbindung stand.

AXA stellte jedoch fest, dass eine degenerative Meniskusverletzung bereits vorher existiert hatte und stellte die Versicherungsleistungen am 15. Mai 2022 ein. Dagegen erhob A._ Einspruch, der von der kantonalen Sozialversicherungsgerichtsbarkeit am 16. Oktober 2024 zugunsten von A._ entschieden wurde. AXA legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.

Erwägungen: Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Unfall und den geltend gemachten Gesundheitsstörungen bestand. Es stellte fest, dass im Bereich der Unfallversicherung ein natürlicher Kausalzusammenhang zwischen dem Unfallereignis und der Gesundheitsschädigung nachgewiesen werden muss.

Die Überprüfung der Tatsachen lag nicht ausschließlich in der Verantwortung der Vorinstanz, insbesondere wenn die Einschätzungen der Ärzte divergierten. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass die Vorinstanz nicht ausreichend eigenständig die medizinischen Bilder und Berichte gewürdigt hatte und dass es notwendig sei, eine unabhängige Expertise einzuholen. Dies war wichtig, um zu klären, ob der Unfall eine kausale Rolle bei der Meniskusverletzung spielte oder ob diese ausschließlich degenerativer Natur war.

Das Bundesgericht hob das vorhergehende Urteil auf und wies die Sache zur weiteren Prüfung an die AXA zurück, mit dem Auftrag, eine unabhängige medizinische Begutachtung vorzunehmen und eine neue Entscheidung bezüglich der Leistungsansprüche zu treffen.

Entscheidungen: 1. Der Beschwerde von AXA wurde teilweise stattgegeben. 2. Das Urteil der kantonalen Sozialversicherung (16. Oktober 2024) und die Entscheidung von AXA (14. Juli 2023) wurden aufgehoben. 3. Die Sache wurde zur weiteren Klärung und Neubewertung an AXA zurückverwiesen. 4. Die Gerichtskosten wurden A.__ auferlegt.

Insgesamt stellte das Gericht klar, dass die Klärung medizinischer Details und der Kausalitätsnachweis entscheidend für die Beurteilung der Leistungsansprüche im Rahmen der Unfallversicherung sind.