Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_327/2024 vom 19. März 2025

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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts (4A_327/2024) vom 19. März 2025:

Sachverhalt: A._ war Direktor und später Administrator der D._ SA, einer Tochtergesellschaft der E._ SA. Im Rahmen eines Arbeitsvertrags mit B._, der als Chief Operating Officer eingestellt wurde, war ein Bonus in Höhe von 100.000 CHF vereinbart worden, abhängig von der finanziellen Leistung der Publishing-Abteilung.

Nach mehreren Unstimmigkeiten über die Bonuszahlung und trotz mehrfacher Zusagen von A._, diese zu zahlen, kam es zu keiner Auszahlung. Schließlich wurde A._ im Jahr 2014 wegen der ausstehenden Zahlung von B.__ gerichtlich verfolgt.

Vorinstanz: Die unteren Instanzen entschieden, dass A._ die Pflicht zur Zahlung des Bonus aus einer rechtlichen Vereinbarung übernommen hatte. Insbesondere entschied die zweite Zivilkammer des kantonalen Gerichts, dass die Bedingungen für den Bonus erfüllt waren und dass A._ die Schuld von D.__ cumulativ übernommen hatte.

Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Recht auf ein faires Verfahren: Das Gericht befand, dass alle Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Rekurses erfüllt waren.

  1. Interpretation des Bonusanspruchs: Das Bundesgericht bestätigte die Feststellung des kantonalen Gerichts, dass der Bonus gemäß den zuvor getroffenen Vereinbarungen zu berechnen war. Die Bedingungen waren erreicht, da die Berechnung auf dem EBITDA basieren sollte, was A.__ zuvor auch kommuniziert hatte.

  2. Qualifikation des Vertrages: A._ argumentierte, dass es sich um ein Cautionnement (Bürgschaft) handele, während das kantonale Gericht die Vereinbarung als cumulativa Schuldübernahme einstuft. Das Bundesgericht billigte diese Einstufung, da A._ die Zahlung unabhängig von der Zahlungsfähigkeit von D.__ zusicherte und ein eigenständiges Interesse an der Zahlung hatte.

  3. Entscheidung: Das Bundesgericht wies den Rekurs von A._ zurück und bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, A._ zur Zahlung des Bonus zu verurteilen.

Schlussfolgerung: A._ wurde zur Zahlung der ausstehenden 100.000 CHF verurteilt, die Verfahrenskosten wurden ihm auferlegt, und er musste B._ zudem eine Entschädigung für die Verfahrenskosten zahlen.