Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_1333/2023 vom 26. März 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_1333/2023, 6B_159/2024 vom 26. März 2025:

Sachverhalt: Der Beschwerdeführer, A._, wurde im Rahmen eines Strafverfahrens wegen versuchter sexueller Handlungen mit einem Kind sowie von weiteren Delikten verurteilt. Das Kantonsgericht Vaud hatte A._ zunächst wegen verschiedener Delikte, unter anderem sexuellen Handlungen mit seiner Nichte, entlastet, ihn aber dennoch wegen anderer Straftaten, unter anderem Zwang und qualifizierter Pornografie, schuldig gesprochen. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie Auflagen für eine psychiatrische Behandlung und Kontaktverbote zu bestimmten Personen.

Gerichtliche Entscheidungen: 1. Erstinstanzliches Urteil (28. Februar 2023): A._ wurde nur teilweise schuldig gesprochen. 2. Urteil der Berufungsinstanz (25. August 2023): Die Berufung wurde teilweise gutgeheißen. A._ wurde nun auch wegen versuchter sexueller Handlungen mit einem Kind verurteilt. 3. Zusätzliche Anordnung (10. Januar 2024): Das Gericht ordnete die Vernichtung bestimmter beschlagnahmter Gegenstände, darunter Computer und Smartphones, an.

Einsprüche: A.__ wandte sich gegen die Urteile des Kantonsgerichts und beantragte eine Verringerung der Strafe sowie einen vollständigen Bewährungsaufschub. Er beschwerte sich außerdem über die Anordnung zur Vernichtung von Daten und Geräten.

Rechtliche Erwägungen: - Das Bundesgericht entschied, dass die Gründe für die Verurteilung A.__s stichhaltig waren, insbesondere bezüglich der versuchten sexuellen Handlung und der Glaubwürdigkeit der belastenden Beweise, die aus den digitalen Beweisen der Kommunikationen resultierten. - In Bezug auf die Fragen des Bewährungsaufschubs wurde ausführlich dargelegt, dass wegen des Rückgriffs auf frühere Delikte und der Unfähigkeit des Beschwerdeführers, sein Fehlverhalten zu erkennen, das Risiko einer Rückfälligkeit als hoch eingeschätzt wurde. - Die spätere Anordnung zur Vernichtung der beschlagnahmten Geräte wurde als rechtmäßig betrachtet, da diese im Zusammenhang mit den begangenen Delikten standen und die Gefährlichkeit für die Allgemeinheit begründet wurde.

Entscheidung des Bundesgerichts: Die Rekurse von A.__ wurden abgewiesen, und sämtliche aufgeworfenen Punkte fanden im Urteil keine Berücksichtigung, das Gericht wies zudem die Forderungen auf rechtliche Hilfe zurück und verurteilte ihn zur Zahlung der Prozesskosten.

Fazit: Der Beschwerdeführer bleibt wegen schwerer sexueller Straftaten verurteilt, und die rechtlichen Maßnahmen zur Sicherung der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Vernichtung von Beweismitteln, wurden als gerechtfertigt angesehen.