Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_276/2024 vom 31. März 2025

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Das Urteil des Bundesgerichts (4A_276/2024) befasst sich mit einem Rechtsstreit zwischen A._, dem Sohn und Erben einer Bankkundin, und der Banque B._ SA bezüglich der Verwaltung von Vermögen der verstorbenen Mutter des Klägers.

Sachverhalt: Die Mutter des Klägers, C._, hatte bis zu ihrem Tod im Jahr 2010 ein Konto bei der Banque D._ (später Banque B.__ SA). Sie hatte ein Vermögen von 3.000.000 EUR geerbt und einen Vertrag zur Vermögensverwaltung mit der Bank unterzeichnet. Die Bank verwaltete das Vermögen, allerdings verlor die Mutter über die Jahre einen erheblichen Teil ihres Kapitals. Der Kläger stellte fest, dass der Wert des Portfolios auf 420.000 EUR gesunken war, und beantragte 2015 einen Zahlungsbefehl gegen die Bank für einen Betrag von 45.936,45 eur, was er als Schaden aufgrund mutmaßlicher Pflichtverletzungen der Bank ansah.

Der Kläger argumentierte, die Bank habe die von seiner Mutter festgelegte konservative Anlagestrategie ignoriert und sei deshalb für die finanziellen Verluste verantwortlich.

Gerichtsverfahren: Die ersten beiden Instanzen (Zivilgericht des Kantons Genf und das Berufungsgericht) wiesen die Klage des Klägers ab, da dieser nicht ausreichend darlegen konnte, inwiefern die Bank gegen die vertraglichen Vereinbarungen verstoßen habe. Der Kläger reichte daraufhin beim Bundesgericht eine Beschwerde ein und forderte die Aufhebung der vorhergehenden Urteile und die Zahlung des geforderten Betrags.

Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Zulässigkeit des Antrags: Der Antrag des Klägers war zulässig, da er sich auf einen zivilrechtlichen Streitwert über 30.000 CHF bezog. 2. Verletzung des Rechts: Das Bundesgericht untersuchte, ob das Berufungsgericht gegen das Recht verstoßen hatte. Es stellte fest, dass die Vorinstanz die Beweisaufnahme und die behaupteten Pflichtverletzungen der Bank korrekt gewürdigt hatte. 3. Pflicht zur Darlegung von Beweisen: Der Kläger hatte keine spezifischen Beweise vorgelegt, die eine Verletzung des Mandats der Bank belegen oder die Schädigung nachweisen konnten. Er hatte sich lediglich auf allgemeine Behauptungen gestützt. 4. Verhältnis von Anleger und Bank: Das Gericht bestätigte, dass die Bank zwar für die Wahrung der vertraglich vereinbarten Anlagestrategie verantwortlich war, der Kläger jedoch die konkreten Verletzungen nicht nachweisen konnte.

Insgesamt kam das Bundesgericht zu dem Schluss, dass die Vorinstanzen zutreffend entschieden hatten und wies die Beschwerde des Klägers ab. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Kläger auferlegt, da er unterlag.

Das Urteil verdeutlicht die Anforderungen an die Beweisführung im Rahmen von Verträgen zur Vermögensverwaltung und die Verantwortung der Banken in Bezug auf die Einhaltung von Anlagestrategien, wobei die Beweislast beim Kläger lag.