Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_632/2024 vom 4. April 2025

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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts 6B_632/2024 vom 4. April 2025 Sachverhalt:

A._ wurde am 20. Dezember 2023 von einem Strafgericht im Kanton Waadt wegen versuchten Mordes sowie anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zudem wurde sein Internierung und eine lebenslange Ausweisung aus der Schweiz angeordnet. A._ hatte während seiner Probezeit, nach seiner Haftentlassung, mehrere Delikte begangen, darunter Diebstahl und versuchten Mord an B._ mit einem Messer, bei dem B._ schwer verletzt wurde. Auch hatte A.__ während seiner Haftzeit Schwierigkeiten in der Anpassung und Verhaltensauffälligkeiten gezeigt, was zu zahlreichen Disziplinarstrafen führte.

Erwägungen:

Das Bundesgericht prüfte in der Berufung, ob die Vorinstanz bei der Beurteilung des Tatbestands, der Schuldfähigkeit und der angemessenen Strafe korrekt vorgegangen war.

  1. Feststellung der Tatsachen: A.__ argumentierte, dass die Vorinstanz ihn nicht ausreichend in der Frage der Mordabsicht berücksichtigte. Das Bundesgericht stimmte jedoch zu, dass das Gericht die Beweise nicht willkürlich bewertete und auf den Aussagen der Geschädigten basierte, die die Tathandlungen dokumentierten.

  2. Schuld und Strafe: Das Gericht hielt fest, dass die Vorinstanz den versuchten Mord als besonders verwerflich klassifizierte, was eine hohe Strafe rechtfertigte. A.__ hatte in einem öffentlichen Bus mit einem Messer einen ihm unbekannten Menschen ohne nachvollziehbaren Grund angegriffen.

  3. Internierung: A._ kritisierte die Anordnung einer Internierung als unverhältnismäßig. Das Gericht stellte fest, dass die vorliegende psychiatrische Begutachtung unzureichend war und die Vorinstanz nicht nach eindeutigen Anzeichen einer psychischen Störung, die die Gefahr einer Wiederholung von Straftaten rechtfertigen würde, suchte. Die Feststellung, dass A._ an einem Verdacht auf eine dissoziale Persönlichkeitsstörung leidet, war nicht hinreichend begründet.

  4. Entscheidung: Das Bundesgericht entschied, dass die Berufung teilweise stattgegeben wird. Der Beschluss zur Internierung wurde aufgehoben, und die Sache wurde an die kantonale Behörde zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen, mit der Anordnung, eine ergänzende Expertise zur psychischen Verfassung des A.__ vorzunehmen.

  5. Assistenzgerechtigkeit: Der Antrag auf kostenlose Rechtshilfe wurde geprüft und aus einem bestimmten Grund gewährt.

Fazit:

Das Bundesgericht hat in der Berufung teilweise zugunsten von A.__ entschieden, die Anordnung der Internierung aufgehoben und die Angelegenheit zur neuen Entscheidung an die kantonale Behörde zurückverwiesen. Zur Klärung der psychiatrischen Fragen, die unter anderem die Wiederholungsgefahr betreffen, wurde eine ergänzende Begutachtung angeordnet.