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Das Bundesgericht hat am 18. März 2025 in der Angelegenheit der Sanierung von Stützmauern an der Grenchenbergstrasse ein Urteil gefällt. Im Kern geht es um einen Rechtsstreit zwischen der Naturschutzorganisation Helvetia Nostra und der Bürgergemeinde Grenchen bezüglich der Bewilligung von Sanierungsarbeiten außerhalb der Bauzone, die potenziell Grundwasserschutzgebiete betreffen.
Sachverhalt: Die Bürgergemeinde Grenchen plant die Sanierung von Stützmauern entlang der Grenchenbergstrasse, wobei einige dieser Mauern stark sanierungsbedürftig sind. Die Sanierung erfolgt in einem bewaldeten, schutzbedürftigen Gebiet, das mehrere Grundwasserschutzzonen umfasst. Helvetia Nostra und andere Umweltschutzorganisationen erhoben Einsprüche gegen das Bauvorhaben, da sie befürchteten, dass die Sanierungsarbeiten negative Auswirkungen auf die Grundwasserressourcen haben könnten. Die zuständigen kantonalen Behörden und das Verwaltungsgericht wiesen die Einsprüche zurück und erteilten Bewilligungen für die Sanierung.
Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Eintritt auf die Beschwerde: Das Gericht stellte fest, dass die Beschwerdeführerin, Helvetia Nostra, berechtigt sei, die Beschwerde einzureichen, da sie nach dem Naturschutzgesetz zur Verbandsbeschwerde befugt sei. Das Bauvorhaben fiel unter das öffentliche Bau- und Umweltrecht, weshalb die Übergangsvoraussetzungen für die Beschwerde gegeben waren.
Grundwasserschutz: Das Gericht erkannte die Bedenken der Beschwerdeführerin hinsichtlich der Gefährdung des Grundwassers an. Es wurde die Frage diskutiert, ob die Genehmigung der Sanierungsarbeiten unter Berücksichtigung der Grundwasserschutzzonen korrekt war. Insbesondere wies die Beschwerdeführerin auf die Unsicherheiten hin, dass die bestehenden Schutzmassnahmen möglicherweise nicht ausreichen, um eine Gefährdung des Grundwassers auszuschließen.
Mangelnde Überprüfung der Schutzzonenausscheidung: Das Bundesgericht stellte fest, dass die Vorinstanz zu Unrecht davon ausgegangen sei, die Grundwasserschutzzonenausscheidung sei nicht Gegenstand des Verfahrens. Es wurde entschieden, dass die Behörden eine Überprüfung der Schutzzonenplanungen vornehmen müssen, um sicherzustellen, dass der Grundwasserschutz angemessen berücksichtigt wurde.
Entscheidung und Rückweisung: Das Gericht hob die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf und wies die Sache an das Bau- und Justizdepartement zurück, damit dieses weitere erforderliche Schutzmassnahmen hinsichtlich des Grundwassers prüft und gegebenenfalls anordnet.
Kosten: Es wurden keine Gerichtskosten erhoben, und eine Parteientschädigung war nicht erforderlich, da die Beschwerdeführerin nicht anwaltlich vertreten war.
Fazit: Das Urteil des Bundesgerichts unterstreicht die Bedeutung des Grundwasserschutzes bei bewilligungspflichtigen Bauvorhaben und weist darauf hin, dass eine sorgfältige Überprüfung bestehender Genehmigungen notwendig ist, insbesondere wenn neue Informationen oder Umstände in Bezug auf Umweltrisiken bekannt werden.