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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 5A_686/2024 vom 31. März 2025
Sachverhalt: Die Ehe zwischen A._ (Jahrgang 1954) und B._ (Jahrgang 1949) wurde am 9. Juli 2010 ohne Ehevertrag geschlossen. Das Paar lebte im Haus von B._ in Genf. Im Oktober 2019 trennte sich das Paar, und A._ wurde nach einer gerichtlichen Anordnung dazu gezwungen, das gemeinsame Wohnhaus zu verlassen. Im Jahr 2020 reichte B._ die Scheidung ein. In verschiedenen Urteilen wurde A._ monatlich eine Unterhaltszahlung von zunächst 4'500 Fr. zugesprochen, später reduzierte sich dieser Betrag.
B._ forderte in ihrer zweiten Scheidungsklage, dass keine weiteren Unterhaltszahlungen an A._ geleistet werden sollten. A.__ stellte zusätzliche Forderungen, darunter eine monatliche Unterhaltszahlung von 9'390 Fr., 1'000'000 Fr. als Kapitalsumme und die Rückgabe von Eigentum.
Das Gericht entschied, dass B._ nicht zum Unterhalt verpflichtet ist, und B._ wurde 7'505 Fr. für die Liquidation des gemeinsamen Vermögens zugesprochen.
Erwägungen des Gerichtes: Das Bundesgericht prüfte den angefochtenen Entscheid, nachdem A.__ dagegen Berufung eingelegt hatte. Es stellte fest, dass die Berufung den formellen Anforderungen entsprach und dass die Voraussetzungen für eine Zivilberufung gegeben waren.
Der Kläger behauptete, dass das Berufungsgericht nachlässig bei der Beweiswürdigung gewesen sei und wesentliche Beweismittel nicht berücksichtigt habe. Das Bundesgericht wies darauf hin, dass allgemeine und unkonkrete Vorwürfe zur Beweisführung in der Berufungsbegründung nicht ausreichten.
Bei der Entscheidung über den Unterhalt berücksichtigte das Obergericht, dass der Einfluss des Ehelebens auf A._s finanzielle Situation nicht entscheidend war, da beide Parteien in fortgeschrittenem Alter ein eigenes Einkommen und Vermögen hatten und die Ehe nicht zu einer signifikanten Abhängigkeit führte. A._ konnte auch nicht beweisen, dass er aufgrund seiner Pflichten im Haushalt oder Pflegeverhältnisse signifikant auf berufliche Aktivitäten verzichtet hatte.
Insgesamt kam das Bundesgericht zu dem Schluss, dass der Entscheid des Obergerichts, keine Unterhaltszahlungen von B._ an A._ anzuordnen, rechtlich nicht fehlerhaft war.
Urteil: Der Antrag von A.__ wurde abgelehnt und die Gerichtskosten ihm auferlegt.