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A.__ wurde am 9. März 2023 vom Kantonsgericht Basel-Landschaft schuldig gesprochen für gewerbsmässigen Betrug, multiple Urkundenfälschung, gewerbsmässige Geldwäscherei und unbefugte Entgegennahme von Publikumseinlagen. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und eine teilweise bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 1.000 CHF. Zudem wurde er zur Zahlung einer Ersatzforderung von 400.000 CHF an den Staat verurteilt, nachdem von den beschlagnahmten Vermögenswerten 50.011,80 CHF angerechnet wurden.
A.__ legte Beschwerde beim Bundesgericht ein, in der er hauptsächlich eine Aufhebung des Schuldspruchs wegen Urkundenfälschung und eine Reduzierung seiner Strafe beantragte. Er stellte auch die Rechtmäßigkeit der Ersatzforderung in Frage und argumentierte, dass er bereits höhere Beträge an die Geschädigten zurückgezahlt habe.
Erwägungen des BundesgerichtsBegründungspflicht: Das Bundesgericht stellte klar, dass die Beschwerde den Anforderungen des BGG entsprechen muss, was bedeutet, dass die Argumente konkret und nachvollziehbar dargelegt werden müssen. Pauschale Kritiken wurden nicht berücksichtigt.
Strafzumessung: Das Gericht bekräftigte, dass dem Sachgericht ein erheblicher Spielraum bei der Strafzumessung zusteht. Die Vorinstanz hatte bei der Festlegung der Strafe die Schwere der Taten, den Deliktzeitraum und die Rückzahlungen berücksichtigt. Das Bundesgericht fand die verhängte Strafe von drei Jahren für angemessen und rechtlich nicht zu beanstanden.
Ersatzforderung: Die Frage der Ersatzforderung wurde teils angenommen. Das Bundesgericht stellte fest, dass es zulässig ist, sowohl eine zivilrechtliche wie auch eine strafrechtliche Forderung zu erheben, solange die Schuld nicht beglichen ist. Allerdings musste sichergestellt werden, dass A.__ nicht doppelt belastet wird. Es wurde entschieden, dass die Ersatzforderung in einer modifizierten Form bestehen bleibt, um Dopplungen zu vermeiden.
Kosten: A._ wurde für den Verlust der Beschwerde mit Gerichtskosten belastet. Der Kanton Basel-Landschaft wurde verpflichtet, A._ eine Entschädigung für das Verfahren zu zahlen.
Das Bundesgericht gab der Beschwerde teilweise statt, änderte den Dispozitiv des vorinstanzlichen Urteils und bestätigte die weitere Rechtsauffassung der Vorinstanz. Die Kosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt, während der Kanton eine Entschädigung zahlen musste.