Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_171/2024 vom 11. April 2025

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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts 1C_171/2024 Sachverhalt:

A._ war seit dem 1. Oktober 2018 als stellvertretende Gemeindeschreiberin bei der Gemeinde Nyon angestellt. Ab Ende 2020 verschlechterten sich die Arbeitsbeziehungen zu ihrem Vorgesetzten, B._, erheblich, was zu Konflikten führte. A.__ beschwerte sich am 3. Februar 2021 über das Verhalten ihres Vorgesetzten bei der Gemeindeverwaltung. Ein Mediationsversuch scheiterte, und die Gemeinde entschied, eine administrative Untersuchung durchzuführen.

Die Untersuchung stellte fest, dass A._ keine Dienstpflichten verletzt hatte und dass das Verhalten von B._ eine erhebliche Verletzung seiner Pflichten darstellte. Der Untersuchungsbericht kam zu dem Schluss, dass eine Weiterführung der Zusammenarbeit zwischen den beiden aufgrund der irreparablen Vertrauensbrüche unmöglich war. Die Gemeinde bot A.__ daraufhin einen anderen Arbeitsplatz im Bereich der Personalressourcen an.

Am 31. August 2022 kündigte die Gemeinde A._, nachdem sie ihre neue Position abgelehnt hatte. A._ erhob gegen diese Entscheidung drei Rekurse, die allesamt abgelehnt wurden.

Erwägungen des Bundesgerichts:

Das Bundesgericht stellte fest, dass der kündigende Grund der Verlust des Vertrauens zwischen A._ und B._ war, was die Fortsetzung der Zusammenarbeit untragbar machte. Es wurde festgestellt, dass A.__ in der administrativen Untersuchung beschuldigungsfrei war, jedoch die Umstände eine Kündigung nach Art. 12 des Statuts des Personals der Gemeinde rechtfertigten.

Die Gemeinde hatte das Recht, A._ zu kündigen, da der fortwährende Einfluss des Konflikts auf die Arbeitsumgebung unhaltbar war. Die Tatsache, dass der angebotenene neue Arbeitsplatz als adäquat angesehen wurde und dem Lohn und der Qualifikation von A._ entsprach, wurde ebenfalls als nicht diskriminierend sowie als gesetzlich zulässig eingestuft.

Die von A.__ vorgebrachten Argumente für eine missbräuchliche Kündigung oder eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts fanden beim Bundesgericht keinen Anklang, da sie nicht genügend Beweise liefern konnte.

Das Bundesgericht war der Ansicht, dass die vorherigen Gerichte nicht in ihrer Entscheidungsfindung über das Verhalten der Gemeinde und die Kündigung von A._ in willkürlicher Weise gehandelt hatten. Schlussendlich wurde der Rekurs von A._ abgelehnt.

Ergebnis:

Der Rekurs wurde abgewiesen, die Gerichtskosten wurden A.__ auferlegt. Es wurden keine weiteren Ansprüche auf Kostenersatz gewährt.