Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_250/2024 vom 14. April 2025

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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts (8C_250/2024)

Sachverhalt: Der Beschwerdeführer A._, ein 1981 geborener türkischer Staatsangehöriger, erhielt seit 2006 aufgrund eines Arbeitsunfalls im Jahr 2003 eine ganze Invalidenrente wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) und einer damit verbundenen Arbeitsunfähigkeit von 80 %. Im Jahr 2019 wurde eine Rentenrevision eingeleitet, woraufhin psychiatrische und neuropsychologische Gutachten erstellt wurden. Diese Gutachten kamen zu dem Schluss, dass A._ seit 2010 über eine volle Arbeitsfähigkeit verfügt, woraufhin die IV-Stelle zu einer Verfügung kam, die seine Invalidenrente aufzuheben, was letztlich auch vom Obergericht des Kantons Schaffhausen bestätigt wurde.

Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundesgericht prüfte den Entscheid des Obergerichts und bestätigte die Aufhebung der Rente durch die IV-Stelle. Es stellte fest, dass die medizinischen Gutachten den erforderlichen Beweiswert hinsichtlich einer wesentlichen Veränderungen des Gesundheitszustands hatten. Insbesondere wurde festgestellt, dass die PTBS-Diagnose seit 2010 nicht mehr bestand. Die Argumente des Beschwerdeführers, die auf eine Verschlechterung seines Gesundheitszustands abzielten, wurden als nicht ausreichend beweiskräftig erachtet. Auch Hinweise auf eine Beistandschaft und andere medizinische Berichte konnten die Schlussfolgerungen der Gutachten nicht entkräften.

Das Gericht stellte fest, dass eine erfolgreiche Revision der Invalidenrente an eine signifikante Änderung der gesundheitlichen Verfassung gebunden ist, die in diesem Fall nicht nachgewiesen werden konnte. Die Argumente des Beschwerdeführers zu den Gutachten wurden zurückgewiesen, da die Ergebnisse fundiert waren und auf eine Verbesserung des Gesundheitszustands hinwiesen.

Entscheidung: Die Beschwerde des A.__ wurde abgewiesen, seine Argumente wurden als unbegründet erachtet, und die Gerichtskosten wurden ihm auferlegt. Er erhielt jedoch unentgeltliche Rechtspflege und die Kosten wurden vorläufig von der Bundesgerichtskasse übernommen.