Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_449/2024 vom 15. April 2025

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_449/2024 Sachverhalt

A._ wurde im Dezember 2022 vom Tribunal des III. Arrondissements für die Bezirke Martigny und St. Maurice für sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung schuldig gesprochen. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von 42 Monaten sowie zivilrechtliche Verpflichtungen zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld an B.B._. Die Taten, die im Frühjahr 1997 begangen wurden, geschahen, als B.B._ 11 Jahre alt war und umfassten Übergriffe während eines Fahrten mit A._ in seinem Lkw sowie in einem Hotelzimmer.

Nach einem Berufungsverfahren wurde die Freiheitsstrafe im April 2024 auf 36 Monate reduziert und A.__ teilweise bedingt entlassen. Der ursprüngliche Tatbestand wurde jedoch im Wesentlichen bestätigt.

Erwägungen des Bundesgerichts
  1. Erhebliche Vorbringen des Rekurrenten: A._ erhob Einspruch gegen die Feststellungen der Vorinstanz, die er als willkürlich, insbesondere hinsichtlich der Glaubwürdigkeit von B.B._ und der genauen Umstände der Tathandlungen, ansah.

  2. Kritik an der Feststellung der Tatsachen: Das Bundesgericht stellte klar, dass es sich an die von der Vorinstanz festgestellten Tatsachen halten muss, es sei denn, diese sind offensichtlich falsch oder verstoßen gegen das Gesetz. Die Vorinstanz fand die Schilderungen von B.B.__ glaubwürdig und schloss eine Manipulation ihrer Erinnerungen in der Therapie aus.

  3. Rechtliche Erwägungen zu sexuellen Übergriffen: A._ argumentierte, dass es keine psychische Zwangslage gegeben habe. Das Gericht wies dies zurück und betonte, dass die Umstände, einschließlich des Alters von B.B._ und der Kontrolle, die A.__ über sie hatte, eine Zwangslage begründeten.

  4. Letzte Argumente des Rekurrenten: A.__ stellte die Schwere der Strafen in Frage und beanstandete die Unschärfen im Anklageakt sowie die vorgebrachten Beweismittel. Das Gericht stellte fest, dass die Impfungen und die in der Anklage beschriebene Umgebung hinreichend präzise waren, sodass seine Verteidigung nicht behindert wurde.

  5. Strafzumessung: Die Vorinstanz hatte die Strafe mit Blick auf die Schwere der Taten sowie die Vorgeschichte des Beschuldigten festgelegt. A.__ argumentierte, dass die Strafe zu hoch sei, jedoch sah das Gericht keine Anzeichen für einen Missbrauch des Ermessens.

Abschließendes Urteil

Der Bundesgericht lehnte den Rekurs ab, bestätigte die vorinstanzliche Entscheidung und wies darauf hin, dass die Ausführungen zur Glaubwürdigkeit von B.B._ und die rechtlichen Grundlagen der Anklage überzeugend waren. A._ muss die Gerichtskosten tragen und erhielt keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe, da sein Beschwerdeanspruch als unbegründet erachtet wurde.