Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_612/2024 vom 16. April 2025

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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts 1C_612/2024 vom 16. April 2025:

Sachverhalt: Die Gemeinde Yens hat für die Grundstücke von B.B. und C.B. (Parzellennummer 723) einen Bauantrag genehmigt, in dem ein Überdach für zwei Autos und eine Treppe zum darunter liegenden Garagenbereich vorgesehen sind. Eine benachbarte Eigentümerin, A., legte gegen diesen Genehmigungsbescheid Beschwerde ein. Die kantonale Verwaltungsgerichtsbarkeit entschied, dass das Bauprojekt gegen die Vorschriften über die Abstand zur öffentlichen Grenzlinie verstößt und das Abholzen von Bäumen auf dem Grundstück unrechtmäßig sei.

Rechtliche Erwägungen: Die Gemeinde Yens reichte eine Beschwerde beim Bundesgericht ein und argumentierte, dass die kantonale Instanz ihre Autonomie im Bauwesen verletzt und die Fakten hinsichtlich der zulässigen Baugrenzen nicht korrekt festgestellt habe. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Gemeinde nach kantonalem Recht autonome Entscheidungsfreiheit in Bezug auf Bauangelegenheiten hat. Es entschied, dass die kantonale Instanz die kommunalen Vorschriften und die Autonomie nicht angemessen berücksichtigt hat, als sie die Genehmigung widerrief.

Das Gericht hob das Urteil der kantonalen Instanz auf, da:

  1. Die Höhe der Baugrenze von 7,5 Metern des ursprünglichen Plans von 1968 nicht wirksam abrogiert wurde, sodass die kommunale Regelung respektiert werden musste.
  2. Es nicht hinreichend nachgewiesen wurde, dass die geplante Bautätigkeit gegen diese Regelung verstößt.
  3. Die Gemeinde nicht verpflichtet war, Informationen zum Abblasen der ursprünglichen Grenzen abzugeben, die sie bereits zur Verfügung hatte.

Urteil: Das Bundesgericht annullierte die Entscheidung der kantonalen Instanz bezüglich der Baugrenzen und wies die Sache zur erneuten Prüfung zurück, um zu klären, ob die übrigen Voraussetzungen für die Erteilung der Baugenehmigung erfüllt sind. Der Antrag auf Abholzung der Bäume blieb jedoch unangetastet. Die gerichtlichen Kosten wurden A. auferlegt, welche die Beschwerde verloren hatte.

Das Urteil wird als wichtig hinsichtlich der Wahrung der kommunalen Autonomie im Baurecht angesehen und betont die Notwendigkeit, sowohl die lokalen als auch die übergeordneten Gesetze im Bauwesen respektieren zu müssen.