Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_477/2024 vom 24. April 2025

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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts (9C_477/2024)

Sachverhalt: A._ wurde am 16. Oktober 2020 von der Invalidenversicherung des Kantons Neuenburg eine IV-Rente von drei Vierteln aufgrund eines Invaliditätsgrades von 66 % anerkannt, nachdem sie von der Vergleichsmethode der Einkommensevaluation profitiert hatte. Nach der Geburt ihres Kindes im Juli 2022 beantragte die Versicherung eine Revision und reduzierte zum 1. November 2023 die Rente auf ein Viertel, argumentierend, dass A._ nun teilweise erwerbstätig (60 %) und als Haushaltshilfe (40 %) tätig sei, wodurch sich ihr Invaliditätsgrad auf 40 % verringerte.

A._ legte gegen diese Entscheidung Rekurs ein, worauf das kantonale Gericht am 19. Juli 2024 der Beschwerde stattgab und die Entscheidung der Invalidenversicherung aufhob, sodass A._ weiterhin Anspruch auf die dreiviertel Rente hatte.

Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Rechtsmittelform und -frist: Das Gericht stellte fest, dass entgegen der Position des Bundesgerichts die Invalidenversicherung die Richtigkeit ihrer Entscheidung nicht ausreichend substantiiert hat. Ein Rekurs auf die Nichteinhaltung der Verfahrensordnung oder die Ablehnung des Statuts war nicht gegeben, da die Beschwerdeführerin nicht rechtzeitig geantwortet hatte.

  1. Frage der Revision: Der Kern des Streits betraf, ob der Statuswechsel von A.__ auf Teilzeitarbeit nach der Geburt ihres Kindes einen rechtlichen Grund für die Revision der Rentenzahlungen darstellt. Das Bundesgericht stellte fest, dass die kantonale Instanz zu Unrecht den familiären Statuswechsel als nicht revidierbar einstufte.

  2. Diskriminierungsschutz: Die kantonale Entscheidung wurde als unvereinbar mit den menschenrechtlichen Standards beurteilt, insbesondere in Anlehnung an ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), in dem festgehalten wurde, dass Einkommensschnitte aufgrund familiärer Veränderungen diskriminierend sein können.

  3. Einschränkungen und Auflagen: Das Gericht hob die Entscheidung der kantonalen Instanz auf und verwies die Sache zur erneuten Prüfung und Entscheidung an das kantonale Gericht zurück, da das vorherige Gericht es versäumt hatte, alle Beschwerdepunkte von A.__ bezüglich ihres Erwerbsstatus angemessen zu berücksichtigen.

  4. Kosten und rechtliche Unterstützung: Es wurden keine Gerichtsgebühren erhoben, und A.__ wurde rechtszeitig rechtlicher Beistand gewährt. Die Kosten für die anwaltliche Vertretung wurden vom Bundesgericht übernommen.

Fazit: Das Bundesgericht entschied, dass der Anspruch auf die dreiviertel Rente über das angegebene Datum hinaus bestehen bleiben muss, und die vorliegende Materie erneut unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte geprüft werden muss.