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A.A. und B.A. wurden in einem Nachbarschaftskonflikt jeweils wegen Beleidigung und B.A. zusätzlich wegen versuchter Drohung verurteilt. Das erstinstanzliche Gericht verurteilte A.A. zu einer Geldstrafe und B.A. zu einer höheren Geldstrafe. In einem Berufungsverfahren wurde die Strafe für beide reduziert, jedoch wurden ihnen die Prozesskosten auferlegt.
Die Vorfälle fanden am 27. Mai 2019 statt, als A.A. C. wiederholt als "conne" (dumm) beleidigte und B.A. drohte, sie würde ihm in einem anderen Kontext die "Kopf gegen die Wand schlagen". Obwohl C. nicht über diese Äußerungen alarmiert oder erschreckt war, wurde der Streit durch laute Musik und nächtliche Störungen angeheizt.
Erwägungen des Bundesgerichts:Zulässigkeit der Rekurse: Beide Rekurse wurden zusammengeführt, da sie denselben Sachverhalt betreffen.
Arbitrarität und Beweiswürdigung: A.A. und B.A. wandten ein, dass bei der Beweiswürdigung und der Feststellung der Tatsachen arbitrar gehandelt wurde. Das Bundesgericht stellte klar, dass es an die Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz gebunden ist und nur bei gravierenden Fehlern eingreift.
Beleidigung und Drohung: Das Gericht bestätigte die Vorwürfe der Beleidigung, da die Beleidigungen klar ausgesprochen und von Dritten bezeugt wurden. Die Drohung durch B.A. war zwar als ernst anzusehen, aber da C. nicht beunruhigt war, wurde es als versuchte Drohung eingestuft.
Kostenverteilung: Das Gericht entschied über die Verteilung der Verfahrenskosten. Trotz der vollständigen oder teilweisen Freisprüche in Bezug auf einige Anklagepunkte wurden A.A. und B.A. die Kosten auferlegt, da ihre Handlungen, einschließlich der Störung des Hausfriedens, zur Einleitung des Verfahrens beigetragen hatten. Das Bundesgericht wies darauf hin, dass die Verteilung der Kosten in Verletzung des Rechts auf Unschuldsvermutung und der Beweislast falsch gehandhabt wurde, was zu einem teilweisen Erfolg der Rekurse führte.
Entscheidung: Die Entscheidungen der Vorinstanz wurden teilweise aufgehoben und die Angelegenheit zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen, um eine klare Begründung zu den Kosten und deren Verteilung zu geben. A.A. und B.A. tragen jeweils einen Teil der Prozesskosten, während der Kanton Wallis ihnen eine Entschädigung für ihre anfallenden Kosten bei der Bundesgerichtsbarkeit zahlen muss.
Das Urteil befasst sich umfassend mit Beleidigung, Drohung und den damit verbundenen rechtlichen Implikationen, insbesondere im Kontext der Prüfung der Beweiswürdigung und der Kostenverteilung. Es erkennt auch Fehler in der Vorgehensweise der unterinstanzlichen Gerichtsurteile an und fordert eine Neubewertung der Kostenverteilung.