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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 7B_1056/2023, 7B_1057/2023, 7B_1058/2023 vom 26. März 2025:
Sachverhalt: Die Beschwerdeführer A._, B._ und C._ wurden in einem Verfahren des Kantons Basel-Stadt wegen verschiedener Delikte verurteilt. A._ wurde wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und mehrfacher einfacher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten und einer Landesverweisung von fünf Jahren verurteilt. B._ erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung, wobei auf eine Landesverweisung verzichtet wurde. C._ wurde zu 16 Monaten Freiheitsstrafe mit einer ähnlichen Landesverweisung verurteilt. Alle drei legten gegen das Urteil des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 20. April 2023 Beschwerde ein.
Erwägungen: 1. Verfahrensvereinheitlichung: Alle Beschwerden wurden aufgrund des gleichen Sachverhalts in einem einzigen Entscheid behandelt. 2. Beweiswürdigung: Insbesondere wurde der Vorwurf der Willkür in der vorinstanzlichen Sachverhaltsfeststellung und Beweiswürdigung erörtert. Die Vorinstanz kam zu der Überzeugung, dass alle Beschwerdeführer über den Umfang ihrer Taten und die zugrundeliegenden Vereinbarungen informiert waren. 3. Rechtsanwendung: Die Bedeutung der Mittäterschaft wurde diskutiert. Es wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer 1 durch seine Handlungen zur Durchführung des gemeinsamen Plans beitrug. 4. Strafzumessung: Es wurde unterstrichen, dass die Strafe und die Landesverweisung der Schwere der begangenen Delikte und der Vorstrafen der Beschwerdeführer Rechnung tragen müssen, wobei insbesondere die Gefährlichkeit der Taten für die Allgemeinheit berücksichtigt wurde. 5. Landesverweisung: Die Voraussetzungen für die Anordnung der Landesverweisung nach Art. 66a StGB wurden erörtert und als gegeben angesehen, vor allem im Hinblick auf die wiederholte Straffälligkeit der Beschwerdeführer und das öffentliche Interesse.
Entscheid: Die Beschwerden der drei Beschwerdeführer wurden abgewiesen. Die Gesuche um unentgeltliche Rechtspflege wurden ebenfalls abgelehnt, da die Rechtsbegehren als aussichtslos bewertet wurden. Die Gerichtskosten wurden den Beschwerdeführern auferlegt.
Das Urteil stellt die rechtlichen und sachlichen Grundlagen dar, die zur Entscheidung führten, und hebt die Verantwortung der Beschwerdeführer für ihr Handeln hervor, insbesondere im Kontext ihrer bisherigen Delinkuenzen.