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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts 6B_606/2024 vom 1. April 2025:
Sachverhalt: Der Beschwerdeführer A._ wird in einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau wegen Vergewaltigung der B._ beschuldigt. Der Vorfall ereignete sich am 2. September 2021 während einer Drogenübergabe. B._ gab an, dass sie dem Geschlechtsverkehr nicht zustimmte und A._ sie gewaltsam festhielt und vaginal penetrierte. Er wurde zuerst vom Bezirksgericht und dann vom Obergericht für schuldig befunden und die Freiheitsstrafe auf 3,5 Jahre erhöht.
Erwägungen: A._ legte beim Bundesgericht Beschwerde ein und argumentierte eine unzureichende Sachverhaltsfeststellung sowie eine fehlerhafte Beweiswürdigung. Er bemängelte insbesondere, dass die Vorinstanz die Glaubwürdigkeit von B._'s Aussagen sowie deren Widersprüche nicht ausreichend berücksichtigt habe.
Das Bundesgericht stellte fest, dass die Vorinstanz in ihrer Beweiswürdigung willkürlich war, da sie sich nicht mit den relevanten Widersprüchen in den Aussagen von B.__ und den medizinischen Gutachten auseinandersetzte. Es wurde auch festgestellt, dass die rechtliche Begründung des Schuldspruchs nicht ausreichend war, da die Vorinstanz keine klare rechtliche Einordnung der Tatumstände vornahm.
Infolge dieser Mängel entschied das Bundesgericht, das Urteil des Obergerichts aufzuheben und die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die Gerichtskosten wurden dem Kanton Aargau auferlegt, der auch die Parteientschädigung für den Rechtsvertreter des Beschwerdeführers übernehmen musste.
Ergebnis: Die Beschwerde von A.__ wurde gutgeheißen, das Urteil des Obergerichts aufgehoben und die Angelegenheit zur erneuten Entscheidung an das Obergericht zurückverwiesen. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben.