Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_1184/2024 vom 11. April 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 7B_1184/2024:

Sachverhalt: Der Beschwerdeführer A.__ wurde ursprünglich am 17. Juni 2022 wegen schwerer Geldwäsche, Urkundenfälschung und betrügerischer Konkursführung verurteilt. Nach einem Rechtsmittelverfahren entschied das Bundesgericht am 26. Februar 2024, dass die Berufung wieder aufgenommen werden müsse. Am 12. Juli 2024 beantragte der Beschwerdeführer, seine Fälle bezüglich Urkundenfälschung und Konkursführung von der Hauptsache zu trennen, da er aufgrund schwerer gesundheitlicher Probleme (fortgeschrittenes Kolorektalkarzinom) nicht an den Verhandlungen teilnehmen könne. Die Cour d'appel wies diesen Antrag am 15. Oktober 2024 ab, argumentierend, dass es der Schnelligkeit und der Effizienz des Verfahrens dienlich wäre, die Einheit des Verfahrens zu bewahren.

Am 4. November 2024 fand die Berufung statt, doch der Beschwerdeführer war abwesend. Die Cour d'appel trennte schließlich seine Verfahren von der Hauptsache und behandelte diese als separate Angelegenheit (CA.2024.yyy). Gegen diese Entscheidung reichte A.__ am 6. November 2024 eine Beschwerde ein.

Erwägungen: Das Bundesgericht stellte fest, dass der Antrag am 6. November 2024 unbegründet war, da die vorbereitende Einreichung nicht rechtzeitig war, weil die Entscheidung erst schriftlich am 6. November 2024 kommuniziert wurde. Der Anspruch auf sofortige Gerichtshilfe wurde ebenfalls abgelehnt, da die Beschwerde von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatte. Das Gericht entschied, dass die Trennung der Verfahren rechtlich gerechtfertigt war, da der gesundheitliche Zustand des Beschwerdeführers eine nachhaltige Teilnahme an den Verhandlungen unmöglich machte. Zudem war zu berücksichtigen, dass die komplexe Natur der Verfahren die Durchführung eines einheitlichen Verfahrens erschwerte.

Die Argumente des Beschwerdeführers hinsichtlich verletzter Verfahrensrechte und potenzieller negativer Auswirkungen auf seine Verteidigung waren nicht hinreichend, um die Entscheidung der Cour d'appel aufzuheben. Letztlich wies das Bundesgericht die Beschwerde ab und bestätigte die Entscheidung zur Trennung der Verfahren, da ansonsten sowohl die Rechte des Beschwerdeführers als auch die Interessen der anderen Verfahrensbeteiligten gefährdet wären.