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In dem Urteil 6B_985/2024 vom 29. April 2025 hat das Bundesgericht über den Fall des A.__ entschieden, der wegen wiederholter Einbrüche, Diebstähle und weiterer Delikte verurteilt wurde und dessen Strafe auch eine 15-jährige Ausweisung aus der Schweiz umfasst.
Sachverhalt: A.__, ein 1973 geborener rumänischer Staatsbürger, wurde am 15. Februar 2024 vom Handelsgericht des III. Arrondissements wegen Diebstahls durch eine Bande, Eigentumsdelikten und Hausfriedensbruchs verurteilt. Seine Strafe beträgt 54 Monate Gefängnis, wobei die Zeit in Untersuchungshaft angerechnet wurde.
Berufungsverfahren: Die Berufung von A._ gegen das Urteil wurde am 4. November 2024 von der II. Strafkammer des Kantonsgerichts Wallis abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass A._ umfangreiche Vorstrafen in mehreren europäischen Ländern hat und sich in der Schweiz illegal aufgehalten hat. Zudem leidet er an Lungenkrebs, wird aber erfolgreich behandelt.
Rechtsüberlegungen: A.__ legte beim Bundesgericht Beschwerde ein und machte mehrere rechtliche Einwände geltend, darunter die Verletzung der Unschuldsvermutung, ungerechtfertigte Beweiswürdigung und die Verletzung seines Rechts, sich nicht selbst zu belasten.
Unschuldsvermutung und Beweiswürdigung: Das Bundesgericht wies die Einwände zurück, da die kantonalen Gerichte die Beweise auf der Grundlage der vorliegenden Fakten gut gewürdigt haben und der Beschwerdeführer nicht substantiell nachweisen konnte, dass die Urteile arbiträr seien.
Rechts auf Selbstbelastung: Das Gericht stellte fest, dass ein mangelndes Zusammenwirken des Beschwerdeführers in der Untersuchung nicht zur Verschärfung der Strafe führen darf, wenn dies nicht auf eine Abwesenheit von Reue oder Einsicht deutet. In diesem Fall wurde die Strafe jedoch nicht aufgrund seines Schweigens verschärft, sondern wegen seiner mangelhaften Kooperation und Nichteinsicht.
Aufenthaltserlaubnis und Ausweisung: A.__ legte Widerspruch gegen die Dauer seiner Ausweisung ein, behauptete jedoch kein starkes Argument für eine Ausnahme gemäß Art. 66a StGB vorzubringen. Das Bundesgericht erkannte, dass seine schwere medizinische Erkrankung und die Behandlungsnotwendigkeit nicht ausreichten, um seine Ausweisung in Frage zu stellen, da er in der Schweiz als illegaler Einwanderer ohne soziale Integration lebte.
Dauer der Ausweisung: Die gesetzlich vorgeschriebene Ausweisungsdauer wurde unter Berücksichtigung seiner schweren Vergehen und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit als gerechtfertigt erachtet.
Urteil: Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte die Strafe sowie die Dauer der Ausweisung von 15 Jahren. Auch die Anfrage auf Rechtsbeistand wurde abgelehnt, da die Chance auf Erfolg der Beschwerde als gering eingeschätzt wurde. A.__ muss die Gerichtskosten tragen, die unter Berücksichtigung seiner finanziellen Lage festgelegt wurden.
Zusammenfassend wurde entschieden, dass die rechtlichen Einwände von A.__ unbegründet sind und die Entscheidung der kantonalen Gerichte im Einklang mit dem Recht steht.