Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_17/2025 vom 3. April 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 4A_17/2025 Sachverhalt:

Die Stiftung Lemania de libre passage (im Folgenden: Stiftung Lemania) und die Lemania Conseils Sàrl (im Folgenden: Lemania Conseils) klagten gegen die Lemania Wealth Management SA (im Folgenden: LWM) wegen der Nutzung des Begriffs "Lemania" in ihrer Firmierung und auf ihrer Website. Die Stiftung Lemania hatte die Marke "Lemania" 2018 registriert, während LWM, die ebenfalls 2018 gegründet wurde, ähnliche Dienstleistungen anbot und im Jahr 2020 die Marke "lemania wealth management" anmeldete.

Seit Anfang 2022 führte die Stiftung Lemania Verhandlungen mit LWM, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, was jedoch ohne Ergebnis blieb. Die Stiftungen reichten daraufhin im März 2023 Klage ein, um LWM die Nutzung des Namens "Lemania" zu untersagen. Das erstinstanzliche Gericht wies die Klage ab, da die Klägerinnen nicht nachweisen konnten, dass sie die Marke aktiv genutzt hatten.

Erwägungen des Bundesgerichts:

Das Bundesgericht stellte fest, dass das kantonale Gericht bei der Bewertung, ob die Klägerinnen ihre Marke "Lemania" verwendet haben, einen entscheidenden Schritt ausgelassen hatte. Es müsse zunächst geprüft werden, ob LWM den Mangel an Nutzung der Marke nachgewiesen habe, bevor das Gericht die Fragen zur Nutzung der Marke durch die Klägerinnen beurteilen könne. Da diese Analyse nicht durchgeführt wurde, war die Entscheidung des kantonalen Gerichts fehlerhaft.

Das Bundesgericht entschied daher, dass die Klägerinnen in ihrem Rechtsmittel teilweise erfolgreich waren. Es hob das angefochtene Urteil auf, da die vorherige Instanz nicht korrekt verfahren war, und verwies die Sache zur erneuten Entscheidfindung an die kantonale Instanz zurück. Zudem stellte das Bundesgericht fest, dass die Gerichtskosten der unterlegenen Partei, also LWM, auferlegt werden und dass sie den Klägerinnen eine Entschädigung zahlen muss.

Ergebnis:
  1. Der Antrag der Klägerinnen auf teilweise Aufhebung des Urteils wurde angenommen.
  2. Die Sache wird zur Neubeurteilung zurück an die kantonale Instanz verwiesen.
  3. Die Gerichtskosten in Höhe von 5.000 CHF werden LWM auferlegt.
  4. LWM muss den Klägerinnen 6.000 CHF als Entschädigung zahlen.

Das Urteil stärkt die Anforderungen an die Nachweisführung im Markenrecht, insbesondere hinsichtlich der Nutzung von Marken und der Verantwortung für den Nachweis eines Mangels an dieser Nutzung.