Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_567/2024 vom 3. April 2025:
Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin A._ wird beschuldigt, ihren (Ex-)Freund C._ telefonisch aufgefordert zu haben, B._ zu töten. C._ verletzte B._ bei einem Handgemenge mit einem Messer, was zu einem Gerichtsverfahren führte. A._ wurde ursprünglich der Anstiftung zur einfachen Körperverletzung schuldig gesprochen und erhielt eine bedingt vollziehbare Freiheitsstrafe. Die darauf folgenden Berufungen von C._ und A._ wurden von höheren Gerichten abgelehnt. A.__ stellte schließlich ein Revisionsgesuch, das vom Obergericht des Kantons Bern als unbegründet abgewiesen wurde.
Erwägungen: Im Revisionsverfahren rügt A.__, das Obergericht habe neue Beweise (Aussagen von zwei Zeugen) nicht angemessen gewürdigt und ihr Revisionsgesuch zu Unrecht abgewiesen. Sie argumentiert, die neuen Beweismittel seien relevant und könnten eine andere, mildere Beurteilung herbeiführen. Das Obergericht hingegen stellte fest, dass die neuen Beweise nicht erheblich sind. Es bezweifelte die Glaubwürdigkeit der Zeugen und wies darauf hin, dass die Informationen bereits vorher hätten präsentiert werden können. Es wurde auch auf Widersprüche in den Aussagen und die Unglaubwürdigkeit des Auftauchens der neuen Zeugen hingewiesen.
Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung des Obergerichts und wies die Beschwerde von A.__ ab. Das Gericht stellte fest, dass die Vorinstanz keine Willkür in ihrer Entscheidung gezeigt habe und die Beweise nicht ausreichten, um die Grundlage des früheren Urteils erheblich zu erschüttern. Die Beschwerdeführerin wurde zudem zur Zahlung von Gerichtskosten verurteilt.
Fazit: Die Beschwerde von A.__ wurde abgewiesen, und die Entscheidung des Obergerichts, das Revisionsgesuch abzulehnen, wurde vom Bundesgericht in allen wesentlichen Punkten bestätigt.