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Das Urteil des Bundesgerichts (4A_659/2024) vom 2. Mai 2025 betrifft einen Rechtsstreit zwischen der A._ SA (Vermieterin) und B._ (Mieter) über einen Mietvertrag für eine Arztpraxis. Der Mieter warf der Vermieterin vor, durch umfangreiche Bauarbeiten in den Jahren 2016 und 2018 erhebliche Störungen verursacht zu haben, die zu einem Rückgang seines Umsatzes und damit zu einem finanziellen Schaden führten.
Sachverhalt:Rechtsmittel: Die Vermieterin erhob bei der Bundesgerichtshof Berufung und machte diverse rechtliche Mängel geltend, insbesondere die Behauptung, es fehle an einem Nachweis des Schadens.
Etablierung des Schadens: Das Gericht stellte fest, dass eine Beeinträchtigung des Mieters durch die Bauarbeiten vorlag, und die Beweise (Umsatz und betroffene Patienten) durch ein Gutachten gestützt wurden. Die Schadenshöhe wurde anhand des entgangenen Gewinns ermittelt.
Kausalität: Es wurde eine natürliche Kausalität zwischen den Bauarbeiten und dem erlittenen Schaden des Mieters festgestellt, da die Bauarbeiten eindeutig zu einem Rückgang der Einnahmen führten.
Schuld: Die Vermieterin konnte die ihr obliegende Beweislast nicht erbringen, dass ihr kein Verschulden anzulasten war.
Schadensermittlung: Die Höhe des Schadens wurde als fair beurteilt, indem eine Schätzung basierend auf den verfügbaren Informationen und einem Vergleichszeitraum herangezogen wurde.
Letzter Beschluss: Das Bundesgericht wies die Berufung zurück und bestätigte die Verpflichtung der Vermieterin zur Zahlung der festgesetzten Beträge an den Mieter.
Insgesamt hielt das Gericht die Entscheidungen der Vorinstanzen für zutreffend und wies die relevanten Argumente der Vermieterin als unbegründet zurück. Die Vermieterin wurde zur Zahlung von Gerichtskosten verurteilt.