Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Die Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts (7B_375/2025) lautet wie folgt:
Sachverhalt: Das Bundesgericht befasst sich mit einem Rekurs von A._, der wegen mehrfacher sexualisierter Gewalt, sexueller Nötigung, sexueller Handlungen mit Kindern und Pornografie zu 12 Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Aufgrund der Schwere der Vorwürfe und des Verdachts auf Wiederholungsgefahr wurde eine Sicherheitsverwahrung bis zum 11. Juni 2025 angeordnet. A._ legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein, die von der kantonalen Beschwerdegerichte abgelehnt wurde. A.__ beantragt daraufhin die Aufhebung der Entscheidungen und seine Entlassung aus der Haft unter bestimmten Auflagen.
Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Zulässigkeit des Rekurses: Der Rekurs ist zulässig und rechtzeitig eingereicht worden. Es wird jedoch festgestellt, dass der Rekurs gegen die Begründung des Urteils der ersten Instanz unzulässig ist, da das Bundesgericht lediglich der Entscheidung der kantonalen Instanz folgt.
Recht auf rechtliches Gehör: Das Bundesgericht prüft, ob die kantonale Instanz hinreichend begründet hat, warum die Sicherheitsverwahrung beibehalten wurde. Es stellt fest, dass die erforderlichen Gründe zur Sicherstellung der Rechtsmittelmöglichkeiten gegeben sind.
Begründung der Sicherheitsverwahrung: Die kantonale Instanz hat die erheblichen Beweise für die begangenen Straftaten ausreichend dargelegt und die Risiken einer Flucht sowie einer Wiederholung unterstrichen. A.__ konnte nicht glaubhaft darlegen, dass die Annahmen der kantonalen Instanz fehlerhaft seien.
Fluchtgefahr: Das Bundesgericht betont, dass die Fluchtgefahr nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich sein muss. Die Begründungen der kantonalen Instanz wurden ohne überzeugende Einwände des Rekurrenten als stichhaltig erachtet.
Einschränkung auf alternative Maßnahmen: Der Antrag auf alternative Maßnahmen zur Sicherheitsverwahrung wurde abgelehnt, da die bestehenden Beweise auf eine signifikante Fluchtgefahr hindeuten und alternative Maßnahmen nicht ausreichten, um diese zu verringern.
Proportionalität der Sicherheitsverwahrung: Die Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Dauer der Sicherheitsverwahrung wurde nicht beanstandet und bleibt unberücksichtigt, da A.__ hierzu nicht konkret Stellung nahm.
Entscheidung: Der Rekurs wird abgewiesen, und die Gerichtskosten werden A.__ auferlegt.