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Das Urteil des Bundesgerichts (2C_621/2024) befasst sich mit dem Fall von A.__, einem kongolesischen Staatsbürger, der in der Schweiz lebt und dessen Antrag auf Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung abgelehnt wurde. Hier sind die wesentlichen Punkte zusammengefasst:
Sachverhalt: - A._ kam am 2. Februar 2020 in die Schweiz und erhielt nach seiner Heirat mit einer Frau mit Niederlassungsbewilligung eine Aufenthaltsbewilligung. - Nach der Trennung von seiner Frau im April 2023 wurde eine Bewilligung für den Schutz des ehelichen Zusammenlebens ausgesprochen. - A._ hatte über einen längeren Zeitraum hinweg soziale Unterstützung erhalten und war aufgrund seiner finanziellen Situation in Schulden geraten. - Er wurde im Januar 2023 wegen Körperverletzung und Beleidigung gegenüber seiner Frau verurteilt und war bis Juni 2024 auch in einer weiteren Strafuntersuchung wegen Zwangs gegen seine Frau verwickelt.
Entscheidung der Behörden: - Am 11. Dezember 2023 beantragte A._ eine Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung. - Der zuständige Dienst im Kanton Waadt lehnte den Antrag wegen unzureichender Integration, mehrerer Strafverfahren und der Inanspruchnahme von Sozialhilfe ab. - A._ legte gegen diese Entscheidung Widerspruch ein, der ebenfalls abgelehnt wurde. Daraufhin reichte er beim Gericht des Kantons Waadt eine Beschwerde ein, die am 1. November 2024 ebenfalls abgewiesen wurde.
Bundesgerichtliche Überprüfung: - A._ erhob daraufhin zwei Beschwerden, eine in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten und eine subsidiär verfassungsrechtliche. Das Bundesgericht erkannte die erste Beschwerde als zulässig, die zweite jedoch als unzulässig. - Es stellte fest, dass der Rückweisungsgrund in Bezug auf die im Gesetz geforderten Integrationskriterien signifikant war: A._ hatte eine Geschichte von sozialer Unterstützung und nicht genügend nachgewiesener Integration in die Gesellschaft (z.B. rechtliche Probleme, unregelmäßige Arbeit). - Die Höhe seiner finanziellen Mittel und die verbleibenden Schulden bei den Gläubigern berücksichtigten die Richter bei der Entscheidung, dass A.__ die Integrationskriterien nicht erfüllte.
Ergebnis: - Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und stellte fest, dass A.__ auch weiterhin nicht die erforderliche Integration erreicht hatte, um einen rechtlichen Anspruch auf die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung geltend zu machen. - Die Gerichtskosten wurden ihm auferlegt.
Zusammenfassend entschied das Bundesgericht zugunsten der Position der Behörden und bestätigte den Entscheid, A.__ nicht die Aufenthaltsverlängerung zu gewähren.