Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_134/2024 vom 19. März 2025

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In dem Urteil des Bundesgerichts (1C_134/2024 und 1C_143/2024) vom 19. März 2025 geht es um die baurechtliche Genehmigung eines Umbaus bestehender Mobilfunkanlagen in der Gemeinde Dornach. Die F.__ AG beantragte die Genehmigung für zwei separate Mobilfunkanlagen, auf die Einsprachen von Anwohnern erfolgten, die sowohl gegen die Erteilung der Baubewilligungen als auch gegen die entsprechenden Entscheidungen der kantonalen Behörden Beschwerde einlegten. Diese Beschwerden wurden jedoch sowohl vom Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn als auch vom Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn abgewiesen.

Die Beschwerdeführenden, die auch vor Bundesgericht klagten, forderten die Aufhebung der Entscheidungen und die Nicht-Erteilung der Baubewilligungen. Sie argumentierten unter anderem, dass die rechtlichen Vorgaben zur Strahlungsüberprüfung nicht ausreichend seien und beantragten, dass ein Fachbericht über die Einhaltung der Grenzwerte erstellt werden solle. Das Bundesgericht entschied, dass die Beschwerden unbegründet seien und wies sie ab. Es stellte fest, dass die Baubewilligung in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben erteilt worden war und dass die vorgebrachten Bedenken, wie etwa die Untauglichkeit der überprüften Methoden sowie der Verstoß gegen das Vorsorgeprinzip, nicht begründet werden konnten.

Insgesamt entschied das Gericht, dass keine Verstöße gegen Bundesrecht vorlägen und bekräftigte, dass die Auflagen und Überwachungsmaßnahmen für den Betrieb der Mobilfunkanlagen rechtmäßig seien. Die Beschwerdeführenden wurden zu Gerichtskosten von 4’000 CHF verurteilt.