Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_486/2024 vom 14. April 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 2C_486/2024 vom 14. April 2025

Sachverhalt: Der Recourant A._, ein 1944 geborener Arzt, beantragte eine Verlängerung seiner Berufsausübungsbewilligung im Kanton Neuenburg über das 80. Lebensjahr hinaus. Seine Bewilligung war ursprünglich bis zum 30. August 2024 gültig. Der Kanton Neuenburg wies seinen Antrag auf Verlängerung aufgrund einer gesetzlichen Altersgrenze (Art. 57 al. 1 des neuchâtelischen Gesundheitsgesetzes) zurück, wonach Ärzte über 80 Jahren keine Bewilligung mehr erhalten können. A._ focht diese Entscheidung vor dem Tribunal cantonal an, das seinen Einspruch am 24. September 2024 ablehnte.

Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundesgericht stellte zunächst fest, dass der Recourant zwar einen „Einspruch in öffentlichem Recht“ erhoben hatte, was technisch nicht mehr existiert, da diese Möglichkeit seit 2007 abgeschafft wurde. Der Fehler in der Bezeichnung schädige jedoch nicht, solange die Rechtsvoraussetzungen erfüllt seien. Das Gericht prüfte die Zulässigkeit des Rekurses und stellte fest, dass er sowohl in der Zeit als auch in der Form korrekt war.

In der Beurteilung ging das Gericht auf die Frage ein, ob die Altersgrenze von 80 Jahren gegen das Bundesrecht verstößt. Es stellte fest, dass gemäß Art. 36 der Bundesgesetzgebung über die medizinischen Berufe (LPMéd) keine Altersobergrenze für Ärzte festgelegt sei und dass die Bedingungen für die Berufsausübung umfassend geregelt sind. Der Kanton kann in diesem Regelbereich keine zusätzlichen Altersgrenzen einführen.

Zudem stellte das Gericht fest, dass die Regelung im neuchâtelischen Gesetz gegen die Bundesverfassung (Art. 49) verstößt, die besagt, dass das Bundesrecht Vorrang hat, und dass die Kantone nicht entgegen den Vorschriften des Bundes gesetzlich agieren dürfen.

Das Bundesgericht kam zu dem Schluss, dass die gesetzliche Altersobergrenze im Kanton Neuenburg illegal ist, das Urteil des kantonalen Gerichts aufzuheben und den Fall zur weiteren Beurteilung an die kantonale Gesundheitsbehörde zurückzuverweisen.

Schlussfolgerung: Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Altersbeschränkung für Ärzte bei 80 Jahren im Kanton Neuenburg ungültig ist und die Behörde aufgefordert, eine neue Prüfung der körperlichen und psychischen Eignung des Recouranten vorzunehmen. Des Weiteren wurden keine Gerichtskosten erhoben, und der recourierende Arzt hat Anspruch auf eine Entschädigung von 3.000 CHF für die Anwaltskosten im Verfahren.