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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichtes 1C_674/2023 vom 17. April 2025
Sachverhalt: Die Gemeinde Cronay, die als denkmalgeschütztes Dorf in die nationale Inventarliste für schützenswerte Bauten aufgenommen ist, hat gegen die Genehmigung einer neuen Mobilfunkanlage der Swisscom (Suisse) SA auf einer landwirtschaftlichen Parzelle (Nr. 303) in ihrer Gemeinde Einspruch erhoben. Die Parzelle befindet sich außerhalb der Bauzone und hat eine Fläche von 19.122 m² mit mehreren landwirtschaftlichen Gebäuden. Swisscom plante den Bau eines 25,96 m hohen Mastes mit Mobilfunkantennen. Die Baugesuche wurden öffentlich ausgeschrieben und stießen auf 29 Einsprüche, darunter auch von der Gemeinde. Die zuständige kantonale Behörde erteilte die erforderlichen Genehmigungen, die die Gemeinde anfocht. Das kantonale Gericht wies den Einspruch der Gemeinde zurück.
Erwägungen: Das Bundesgericht stellte fest, dass die Gemeinde das Recht hatte, gegen die Genehmigung vorzugehen, und dass das kantonale Gericht alle relevanten Faktoren angemessen berücksichtigt hatte. Insbesondere wurde die Einhaltung des geografischen und gesetzlichen Rahmens sowie die Notwendigkeit der Mobilfunkversorgung für die Region gewürdigt. Die Argumente der Gemeinde bezüglich der bestehenden Regularisierungsverfahren für die landwirtschaftlichen Gebäude und der Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen wurden abgewiesen, da die bestehenden Strukturen nicht zur Unsicherheit hinsichtlich der Genehmigung der Mobilfunkanlage führen würden.
Das Gericht befand, dass die Genehmigung den Anforderungen des Bundesgesetzes über die Raumplanung entsprach und dass die Standortwahl aus technischen und betriebswirtschaftlichen Gründen begründet war. Die Auswirkungen auf das geschützte Landschaftsbild und die Umgebung wurden ebenfalls als minim beurteilt. Das öffentliche Interesse an der Verbesserung der Mobilfunkabdeckung rechtfertigte die Errichtung der Anlage außerhalb der Bauzone.
Letztlich wies das Bundesgericht den Einspruch der Gemeinde ab und entschied, dass sie keine Kosten zu tragen hat, während die Gemeinde den erfolgreichen Parteien (Swisscom und A.__) Schadensersatz leisten muss.
Entscheidung: Der Rekurs der Gemeinde Cronay wird abgewiesen; es fallen keine Gerichtskosten an, aber die Gemeinde muss den beiden Vorinstanzen jeweils 3.000 CHF ersetzen.