Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_670/2024 vom 23. April 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 1C_670/2024 (23. April 2025)

Sachverhalt:

A._ ist Eigentümerin eines Grundstücks in der Gemeinde Monthey, das sich in einem teilweise bebauten Gebiet befindet. Am 26. Oktober 2018 wurde eine teilweise Änderung des Zonenplans sowie ein Quartierplan für das Gebiet "B._" zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Dieser sollte unter anderem eine Umwidmung in eine „gemischte Zone für dichte, kollektive Wohn-, Handels- und Verwaltungsnutzung“ vornehmen. A._ und andere Grundeigentümer erhoben Einsprache gegen diesen Plan, wobei sie insbesondere Bedenken hinsichtlich der Bauhöhe und des Verkehrszuwachses äußerten. Die Einsprüche wurden abgelehnt, und der Quartierplan wurde vom Conseil d'État des Kantons Wallis genehmigt. A._ reichte am 12. Januar 2024 einen Rekurs beim Tribunal cantonal ein, der am 23. Oktober 2024 abgewiesen wurde. Daraufhin wandte sie sich an das Bundesgericht.

Erwägungen:

  1. Zulässigkeit des Rekurses: Das Bundesgericht erklärte den Rekurs für zulässig, da A.__ direkt betroffen war und ein rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung oder Änderung der Entscheidung hatte.

  2. Sachverhaltsfeststellung: Das Bundesgericht stellte fest, dass es an die von der Vorinstanz festgestellten Tatsachen gebunden ist. A.__ konnte keine ausreichenden Gründe darlegen, warum die Feststellungen der Vorinstanz revidiert werden sollten.

  3. Öffentliches Interesse an der Dichte: Das Gericht befand die Dichteanpassung des Baugebiets als gerechtfertigt. Die vorhandene Heterogenität des Gebiets und die funktionale Anbindung an die städtische Infrastruktur unterstützten die von der Gemeinde verfolgte Dichtepolitik. Die Argumente von A.__ wurden als nicht ausreichend erachtet, um die genehmigten Planungen in Frage zu stellen.

  4. Recht auf rechtliches Gehör: A.__ rügte eine Verletzung ihres Rechts auf Anhörung, weil vor der Entscheidung keine Ortsbesichtigung durchgeführt worden war. Das Gericht wies darauf hin, dass ausreichend Planungsunterlagen vorlagen und eine solche Besichtigung nicht erforderlich war.

  5. Rechtsanwendung: A.__ machte verschiedene Verstöße gegen kantonales und kommunales Recht geltend. Das Gericht stellte fest, dass die Genehmigung des Quartierplans im Einklang mit den geltenden Gesetzen stand und dass die kommunalen Behörden korrekt befugt waren, diesen zu verabschieden.

  6. Kosten und Rechtsbehelfe: Der Antrag auf gerichtliche Hilfe wurde abgelehnt, da A.__ über ausreichende finanzielle Mittel verfügte, um die Verfahrenskosten zu decken.

Urteil: Der Rekurs wurde abgewiesen, die Gesuche um gerichtliche Hilfe ebenfalls. A.__ muss die Verfahrenskosten tragen, jedoch wurden diese im Hinblick auf ihre persönliche Situation reduziert.