Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 29. April 2025, das sich mit dem Schutz des Kulturerbes und der Wiederherstellung eines denkmalgeschützten Gebäudes beschäftigt, den Rekurs von A.__ als unbegründet abgewiesen.
Sachverhalt: A._ ist Eigentümer des Grand Hôtel Moderne in Bulle, ein als schützenswert eingestuftes Gebäude mit bedeutenden Wandmalereien. Er beantragte eine Baugenehmigung für Renovierungsarbeiten, erhielt diese jedoch nur teilweise und führte daraufhin unerlaubte Arbeiten an den Wandmalereien durch, was zu deren Beschädigung führte. Der Präfekt des Distrikts Gruyère ordnete deshalb an, die Ornamente in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. A._ wandte sich gegen diese Entscheidung und verlangte, dass die Wandmalereien nicht als schützenswert anerkannt werden, da sie nicht den Kriterien für repräsentative Innenausstattungen genügten.
Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Zulässigkeit des Rekurses: Der Rekurs wurde als zulässig erachtet, da A.__ ein schützenswertes Interesse an der Anfechtung der Entscheidungen hatte.
Beweislage und Gutachten: Das Gericht prüfte das Gutachten des Kunsthistorikers Dr. E.__, das die Wandmalereien als kulturell wertvoll einstufte. Das Gericht stellte fest, dass die Entscheidung der kantonalen Instanz, die Wandmalereien unter den Schutz des Denkmalschutzes zu stellen, schlüssig war und keine Willkür darstellte. Es wurde argumentiert, dass die Beweisführung und die rechtlichen Bewertungen ausreichend und nachvollziehbar waren.
Rolle der Expertisen: Das Gericht wies darauf hin, dass es schwierig sei, die Kreativität und die Qualität von Kunstwerken in juristischen Verfahren zu beurteilen. Es wurde entschieden, dass die Expertisen ausreichend waren, um die künstlerische Wertigkeit der Malereien zu schützen.
Verhältnis der Maßnahmen zur Notwendigkeit: Die Maßnahmen zur Restaurierung wurden als verhältnismäßig erachtet, auch wenn sie einige Rekonstruktionen erforderten. Das Gericht sah die Notwendigkeit einer Restaurierung als gegeben an, um das kulturelle Erbe zu bewahren.
Kosten und Gebühren: A.__ wurde die Kosten des Verfahrens auferlegt, da er im Verfahren unterlegen war.
Insgesamt kam das Bundesgericht zu dem Schluss, dass die kantonalen Behörden berechtigt waren, Schutzmaßnahmen für das Kulturgut zu ergreifen und die Wiederherstellung ordnungsgemäß durchführen zu lassen. Der Rekurs wurde daher abgewiesen.